Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll die Transparenz von Unternehmen bei der Nachhaltigkeit erhöhen und Greenwashing verhindern.

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll die Transparenz von Unternehmen bei der Nachhaltigkeit erhöhen und Greenwashing verhindern. (Foto: © lilkar/123RF.com)

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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Aufwand für KMU auf das Nötigste beschränken

Handwerkspolitik

Das EU-Parlament hat den Kompromiss für die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen verabschiedet. Das Handwerk warnt vor zusätzlichen Bürokratiebelastungen für KMU.

Angesichts des Klimawandels und der aktuellen Energiekrise sollen die Betriebe in Europa nachhaltiger wirtschaften. Ein Baustein dabei soll die Transparenz von Unternehmen bei der Nachhaltigkeit sein. Deswegen sollen ihre Berichterstattungspflichten um Nachhaltigkeitsaspekte erweitert werden. Das Europäische Parlament hat dazu jetzt einen Trilogkompromiss für die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen mit großer Mehrheit bestätigt.

Im April hatte die EU-Kommission dafür Vorschlag gemacht. Er war Teil eines Maßnahmenpakets, das dafür sorgen soll, dass mehr Geld in nachhaltige Tätigkeiten fließt. Demnach sollen Unternehmen darüber Bericht erstatten müssen, wie Nachhaltigkeitsthemen ihre Tätigkeit beeinflussen und wie ihre Tätigkeiten sich auf Mensch und Umwelt auswirken. Dafür soll es Standards für alle Großbetriebe mit mehr als 500 Mitarbeitern alle börsennotierten Unternehmen geben. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen getrennte "verhältnismäßige" Standards gelten. Nicht-börsennotierte KMU können diese auf freiwilliger Basis anwenden.

Berichtspflicht für 50.000 Unternehmen

"Dieser Vorschlag soll den Informationsfluss bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Unternehmenswelt verbessern. Er wird die Kohärenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen erhöhen und dafür sorgen, dass Finanzunternehmen, Anlegern sowie dem breiteren Publikum vergleichbare und verlässliche Angaben zum Thema Nachhaltigkeit zur Verfügung gestellt werden" so die Kommission. Ziel sei die Schaffung eines Regelwerks, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Laufe der Zeit auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung stellen wird.

Die Berichtspflicht wird damit auf fast 50.000 Unternehmen ausgeweitet. Bisher gilt sie für knapp 12.000 Betriebe. "Der Vorschlag sieht keinerlei neue Berichtspflichten für Kleinunternehmen vor", versichert die Kommission. Jedoch räumt sie ein, dass KMU indirekt betroffen sein können, wenn etwa Banken, die ihnen Geld leihen, und von den Großunternehmen, die sie beliefern, nach Nachhaltigkeitsdaten fragen. Die oben genannten vereinfachten verhältnismäßigen Standards sollen ihren Aufwand in Grenzen halten.

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Erhebliche indirekte Betroffenheit für das Handwerk

Holger Schwannecke Foto: © ZDH / Boris TrenkelHolger Schwannecke Foto: © ZDH / Boris Trenkel

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) allerdings, dass sich für die handwerklichen Betriebe eine "erhebliche indirekte Betroffenheit" anbahnt. Es sei ein zwar Erfolg, dass der verabschiedete Gesetzestext zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zumindest für die kleinen und mittleren Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind, keine direkte Verpflichtung dazu enthält, einen umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Aber Informationsgesuche von Finanzierungspartnern und von Kunden in der Lieferkette würden deutlich zunehmen, auch weil künftig fast fünfmal so viele Unternehmen berichtspflichtig sein werden wie bisher. "Der Aufwand durch diese indirekten Auswirkungen muss auf das Nötigste beschränkt werden, indem für KMU bürokratiearme und freiwillige Offenlegungsmöglichkeiten geschaffen werden. Daher ist es für den ZDH von enormer Bedeutung, dass er am EU-Standardsetzungsprozess beteiligt wird."

Interessen von KMU berücksichtigen

Besonders wichtig sei das für den noch zu erarbeitenden KMU-Offenlegungsstandard. KMU seien in dem zuständigen EU-Expertengremium (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)  unterrepräsentiert. Schwannecke: "Um die demokratische Legitimität dieses Prozesses sicherzustellen und den Interessen von KMU ausreichend Rechnung zu tragen, sollte die Repräsentativität der EFRAG geprüft werden und eine Vollmitgliedschaft für alle betroffenen Interessenträger kostenlos sein."

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Text: / handwerksblatt.de

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