Da die 450-Euro-Grenze bei den Minijobs seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst worden ist, werden die geringfügig Beschäftigten nach Einschätzung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks von den Tariflohnsteigerungen abgeschnitten.

Da die 450-Euro-Grenze bei den Minijobs seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst worden ist, werden die geringfügig Beschäftigten nach Einschätzung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks von den Tariflohnsteigerungen abgeschnitten. (Foto: © Kzenon/123RF.com)

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"Minijob-Untätigkeit" schadet Gebäudereinigern

Handwerkspolitik

Das Gebäudereinigerhandwerk wirft der Großen Koalition vor, nichts in Sachen Minijobs zu unternehmen. Die Bundesregierung müsse sie abschaffen oder die starre 450-Euro-Grenze aufgeben.

Am 1. Januar 2020 sind die Tariflöhne in der Gebäudereinigung gestiegen. In den meisten Bundesländern liegt der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn nach Angaben des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) bei 10,80 Euro. "Dagegen wurde die starre 450-Euro-Grenze seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Mehr als 100.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung arbeiten an genau dieser Schwelle", so der BIV. Dies bedeute, dass die Unternehmen zu Jahresbeginn all diese Arbeitsverträge anpassen müssen. "Und die Beschäftigten bekommen ab 2020 nicht mehr Netto, sondern 15 Minuten mehr Freizeit pro Woche."

Aus Sicht von Thomas Dietrich wiederholt sich auch zu diesem Jahresbeginn die "absurde Situation", dass eigentlich gute Meldungen von steigenden Tariflöhnen für Betriebe und Beschäftigte zu schlechten Nachrichten werden. Für den Bundesinnungsmeister des Gebäudereiniger-Handwerks macht die Bundesregierung eine arbeitnehmerschädigende Politik, weil sie den Beschäftigten zwar ein paar Minuten mehr Freizeit schenke, sie aber von Tariflohnsteigerungen abschneide. "Von mehr Freizeit lässt sich keine Miete und kein Supermarkteinkauf bezahlen. Die starre 450-Euro-Grenze ist unsozial, denn sie macht aus Tariflohnerhöhungen finanzielle Einbußen der Beschäftigten", kritisiert Thomas Dietrich.

"Absurdes Instrument der Arbeitszeitverkürzung"

Die Politik der Bundesregierung schade aber auch den Arbeitgebern. Für sie führe die 450-Euro-Grenze zu "massiver Bürokratie". Die Konsequenz: Arbeitsverträge müssten zu Hunderttausenden angepasst werden, zudem sinke die Flexibilität. "Es ist die Verantwortung der Großen Koalition, dass Minijobs in Zeiten eines sich verschärfenden Arbeitskräftemangels dadurch zu einem absurden Instrument der Arbeitszeitverkürzung mutieren", meint Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich.

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks erwartet von CDU, CSU und SPD deshalb eine Richtungsentscheidung. Er favorisiert, die Minijobs bundesweit und branchenübergreifend abzuschaffen. So gäbe es künftig ab dem ersten Euro nur noch voll steuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Minijobs stellen für die Unternehmen die teuerste Beschäftigungsform (Pauschalabgabe von 30 Prozent für Arbeitgeber) dar. Zudem werde das Konzept immer unflexibler.

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"Aussitzen ist die schlechteste Option"

Gebe es für einen Systemwechsel keine politische Mehrheit, erwartet der BIV zumindest eine pragmatische Lösung. Dazu zählt nach seiner Einschätzung vor allem eine angemessene Anpassung der "starren 450-Euro-Grenze" bzw. die Dynamisierung entlang den Steigerungen des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes. "Für uns wäre auch eine Rentenversicherungspflicht für Minijobber vorstellbar", schlägt Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich vor. Das Aussitzen des Problems, so wie es die Große Koalition seit Jahren betreibe, ist aus seiner Sicht jedoch die schlechteste Option. "Diese Minijob-Untätigkeit fügt Arbeitgebern und Beschäftigten Schaden zu."

Quelle: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks

Text: / handwerksblatt.de

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