Das EU-Lieferkettengesetz soll den Schutz der Umwelt und der Menschenrechte in der EU und darüber hinaus verbessern.

Das EU-Lieferkettengesetz soll den Schutz der Umwelt und der Menschenrechte in der EU und darüber hinaus verbessern. (Foto: © Golkin Oleg/123RF.com)

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Lieferkettengesetz: ZDH fordert KMU-Ausnahme

Handwerkspolitik

Das Handwerk befürchtet im Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz einen "unzumutbaren Verwaltungsaufwand" für die Betriebe und fordert Nachbesserungen im Sinne der KMU.

Die Europäische Kommission hatte im Frühjahr einen Vorschlag für die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit vorgelegt. Dazu hat nun der Europäische Rat seine Position verabschiedet. Dieser Text geht jetzt in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Die Richtlinie soll den Schutz der Umwelt und der Menschenrechte in der EU und darüber hinaus verbessern.

"Damit die EU ihre Klima- und Nachhaltigkeitsziele erreichen und den Schutz der Menschenrechte gewährleisten kann, ist es wichtig, dass Unternehmen die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschenrechte und die Umwelt ermitteln, vermeiden, beenden oder abmildern", erklärt Jozef Síkela, tschechischer Minister für Industrie und Handel.

Bundesregierung unterstützt Lieferkettengesetz

HintergrundLesen Sie hier mehr zum EU-Lieferkettengesetz.
Hier finden Sie den Standpunkt der Europäischen Rats.
"Die Bundesregierung unterstützt ein wirksames EU-Lieferkettengesetz, basierend auf den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, das kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordert", schreibt das Bundeswirtschaftsministerium.

Das Handwerk allerdings befürchtet eine Überforderung der Betriebe: "Mit der Verpflichtung zu einem lückenlosen Nachweis der Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang der Lieferketten droht Kleinst- und Kleinunternehmen ein erheblicher, kaum darstellbarer und unzumutbarer Verwaltungsaufwand", sagt Holger Schwannecke.

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Europäische Lieferketten ausnehmen

Da die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks hauptsächlich lokal tätig und eher als Zulieferer oder Installateure in größere Wertschöpfungsketten eingebunden seien, fordert der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks zumindest europäische Lieferketten von der Nachweispflicht auszunehmen.

Für Produkte und Dienstleistungen, die innerhalb der Europäischen Union bezogen werden, müsses eine Konformitätsvermutung gelten. Die Betriebe müssten davon ausgehen können, dass Menschenrechts- und Umweltstandards innerhalb der EU eingehalten werden.

KMU-Ausnahme gefordert

"Zudem brauchen wir eine wirksame KMU-Ausnahme mit angemessenen Schwellenwerten, die sich am deutschen Lieferkettengesetz mit 1.000 Mitarbeitern ab 2024 orientiert", so Schwannecke. Dennoch bleibe selbst dann das Problem, dass ein kleiner Handwerksbetrieb mit 15 Mitarbeitern von seinem industriellen Auftraggeber dazu verpflichtet werden kann, den Unternehmenskodex umzusetzen,

Das bedeute, dass dieser Handwerksbetrieb berichtspflichtig wird. Schwannecke: "Das stellt für Handwerksbetriebe eine gerade in diesen Zeiten übermäßige und angesichts der kleinen Betriebsgrößen nur schwer handhabbare und inakzeptable zusätzliche Belastung dar."

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Text: / handwerksblatt.de

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