Die Verbände wollen, dass die Unterschwellenvergabeordnung und die VOB/A bundesweit einheitlich für anwendbar erklärt werden.

Die Verbände wollen, dass die Unterschwellenvergabeordnung und die VOB/A bundesweit einheitlich für anwendbar erklärt werden. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

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Handwerk fordert einheitliche Vergaberegeln

Das Handwerk hat zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden eine "Allianz für Vergaberecht" geschlossen. Sie verlangen, dass die Vergabe auch unterhalb der EU-Schwellenwerte bundesweit einheitlich und praxisgerecht gestaltet wird.

Die Politik will das Vergaberecht vereinfachen und Vergabeverfahren beschleunigen. Handwerk und Wirtschaft fordern von Bund und Ländern daher, den "rechtlichen Flickenteppich" im Unterschwellenbereich zu beseitigen. Denn hier würden immer mehr öffentliche Aufträge dem Vergaberecht entzogen. Seriöse Unternehmen hätten dadurch immer weniger Interesse, sich an Ausschreibungen zu beteiligen. Die Verbände verlangen in einer gemeinsamen Erklärung, dass die Unterschwellenvergabeordnung sowie die VOB/A künftig bundesweit einheitlich angewendet werden.

Beteiligt an dieser "Allianz für Vergaberecht" sind neben dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDA), dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und dem Zentralverband Sanitär Heizung (ZVSHK) auch zahlreiche weitere Verbände aus der Wirtschaft.

Die Erklärung im Wortlaut

"Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit vergeben (§ 97 Abs. 1 GWB). Diese fundamentalen Grundsätze des Vergaberechts schützen wirksam vor Korruption und "Hoflieferantentum". Damit sie Wirkung entfalten können, dürfen nicht immer mehr öffentliche Aufträge dem Vergaberecht entzogen werden, etwa durch Erhöhung der EU-Schwellenwerte über die turnusgemäße Anpassung hinaus, Ausweitung von Inhouse-Vergaben und Interkommunaler Zusammenarbeit und weniger effektiven Rechtsschutz.

Seriöse Unternehmen verlieren Anreiz zur Teilnahme

Ansonsten verlieren seriöse Unternehmen jeden Anreiz, sich an Vergabeverfahren zu beteiligen. Auch die derzeitigen Bemühungen, das Vergaberecht zu vereinfachen und Vergabeverfahren zu beschleunigen, sind im Lichte der oben genannten Vergabegrundsätze zu betrachten. Dabei sollte Rechtsanwendung grundsätzlich Vorrang vor Rechtsänderung haben. Dafür sind Kenntnisse der rechtlichen Möglichkeiten, ein entsprechender Gestaltungswille und ausreichend personelle und technische Ressourcen in der Praxis unerlässlich. Wirkliche Vereinfachung bedeutet aber auch, den rechtlichen Flickenteppich im Unterschwellenbereich zu beseitigen.

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Schwellenwerte bundesweit einheitlich anwenden!

Im Interesse von Auftraggebern und Unternehmen fordern wir den Bund und die Bundesländer daher auf, auch unterhalb der europäischen Schwellenwerte für bundesweit einheitliche, einfache, objektive, transparente und wettbewerbliche Vergabebestimmungen zu sorgen, die praxisgerecht eingehalten und bei Bedarf überprüft werden können. Dazu bietet es sich an, basierend auf einer gemeinsamen Rechtsgrundlage die in der Praxis bereits bekannten und bewährten Bestimmungen – die Unterschwellenvergabeordnung sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A, Abschnitt 1)bundesweit einheitlich für anwendbar zu erklären."

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Text: / handwerksblatt.de

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