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HWK des Saarlandes | April 2025
Neuer Mitarbeiter im Eventmanagement
Willkommen im Team: Hauptgeschäftsführer Jens Schmitt begrüßte zum 1. April einen Neuzugang in der Handwerkskammer des Saarlandes.
Die Nutzungsdaten von Produkten wie Kraftfahrzeugen, Heizungs- oder Smart-Home-Anlagen sind wichtig für das Handwerk, um seine Dienstleistungen anzubieten. (Foto: © Sergey Nivens/123RF.com)
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Februar 2020
Mit der GWB-Novelle will das Bundeswirtschaftsministerium den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft erleichtern. Das Handwerk hofft auf einen fairen Datenzugang für die Betriebe.
Mit einem reformierten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) den Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft erleichtern und die Kompetenzen des Kartellamts erweitern.
Laut Referentenentwurf sollen die Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden, Sanktionen für Kartellrechtsverstöße, Vorschriften zum gerichtlichen Bußgeldverfahren, Regelungen zum Kronzeugenprogramm für Kartellrechtsverstöße und Amtshilfe für andere Kartellbehörden geändert werden.
Außerdem will das Ministerium die Missbrauchsvorschriften modernisieren, "um den Missbrauch von Marktmacht insbesondere durch digitale Plattformen besser erfassen und effektiv beenden zu können".
Zusätzlich zielt die Reform auf eine Beschleunigung von Verwaltungsverfahren ab, damit Kartellbehörden Kartellrechtsverstöße schneller beenden und schneller einen wirksamen Wettbewerb wiederherstellen können.
Hier finden sie den Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums und die Stellungnahme des ZDH zum Entwurf. "Es ist aus Sicht des Handwerks positiv, dass der Entwurf der GWB-Novelle durch die vorgesehenen Modifizierungen im Bereich der Missbrauchsaufsicht ernst damit macht, gerade auch Handwerksunternehmen eine faire Chance darauf zu eröffnen, die für ihre Geschäftsmodelle notwendigen Daten in Echtzeit nutzen zu können", kommentiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Solche Daten entstehen zum Beispiel durch die Nutzung eines Kraftfahrzeugs, einer Heizungs- oder Smart-Home-Anlage oder nun auch der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität. "Erst auf der Grundlage dieser Nutzungsdaten können Handwerksunternehmen kundenspezifische, zeitgemäße Dienstleistungsangebote für Wartung oder Reparatur bereitstellen.
Damit setzt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Ankündigung in seiner Mittelstandsstrategie um, für den Mittelstand in Deutschland einen fairen Rechtsrahmen der Datenökonomie zu schaffen."
Das Handwerk setze darauf, dass auch als Ergebnis der Expertenanhörung im Wirtschaftsministerium die vorgesehenen einschlägigen Regelungen und die Gesetzesbegründung so formuliert werden, dass das Nutzungsrecht der Daten zweifelsfrei für betroffene Handwerksunternehmen klarstellt, wie sie gegenüber den Herstellern über offene und standardisierte Schnittstellen Zugang zu den Daten erhalten (unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben).
"Leider fehlt im vorgesehenen Gesetzesentwurf darüber hinaus noch ein Rechtsrahmen dafür, dass Handwerker ihren Kunden ihre Hinweise und Angebote dann auch über die Displays der jeweiligen Kraftfahrzeuge, Maschinen und Anlagen übermitteln können", so Schwannecke.
Die GWB-Novelle müsse auch auf europäischer Ebene binnenmarktrechtlich so gestaltet werden, dass Produkte mit hoher Datenproduktion, künftig nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie eine offene, standardisierte Schnittstelle enthalten.
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