Gebäudesanierung: Dachdecker sind vorbereitet
Seit Beginn des Jahres können Hausbesitzer viele Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Das Dachdeckerhandwerk ist auf die damit verbundene größere Nachfrage vorbereitet und fordert, die Anforderungen für die Förderung schnell zu konkretisieren.
Mit der Verabschiedung des Klimaschutzpakets 2030 Ende des vergangenen Jahres wurde auch die steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen beschlossen. Sie gilt seit Beginn des laufenden Jahres. "Wir haben ja schon fast nicht mehr daran geglaubt, aber dann hat der Bundesrat mit seiner Zustimmung doch noch den Weg frei gemacht für mehr Klimaschutz" sagt Dirk Bollwerk, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH).
"Eigenheimbesitzer können sich jetzt über Steuervorteile freuen und Dachdecker über Aufträge, die nicht nur den Geldbeutel füllen, sondern unser Gewerk zu einem wichtigen Erfüller des Klimaschutzprogramms machen." Bollwerk fordert nun, schnell die konkreten Förderbedingungen zu formulieren. Dabei dürfe der Gesetzgeber keine "nutzlose Zeit für unnötige Bürokratie" vergeuden. Er betont, dass die Betriebe auf die wahrscheinlich steigende Nachfrage vorbereitet sind: "Das Dachdeckerhandwerk steht jedenfalls bereit, für besser gedämmte Häuser zu sorgen.“
Auch mehr KfW-Fördermittel
Die förderfähigen Sanierungsmaßnahmen reichen von der Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken über die Erneuerung der Fenster, Außentüren, Heizungs- und Lüftungsanlagen bis zum Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Auch die Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand, die älter als zwei Jahre sind, kann steuerlich geltend gemacht werden. Der Steuerbonus gilt sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für umfassende Sanierungen. Die Sanierungsmaßnahmen müssen laut Bundesrat von Fachbetrieben der Anlage A der Handwerksordnung ausgeführt werden. Der Steuerbonus kann mit der Steuererklärung im Jahr 2021 erstmalig geltend gemacht werden.
Der ZVDH begrüßt ebenfalls die Aufstockung der KfW-Fördermittel im Bereich Energieeffizienz von Gebäuden. Der Kreditbetrag soll für Wohngebäude ab 24. Januar um 20.000 auf 120.000 Euro steigen. Für Nicht-Wohngebäude erhöht sich der Tilgungszuschuss bei der Sanierung zum Erreichen eines KfW-Effizienzhaus-Standards um zehn Prozent. Bollwerk: "Auch das wird helfen, den hohen Energieverbrauch vor allem älterer Gebäude zu senken. Optimal wäre es, pro Jahr zwei Prozent des Gebäudebestands sanieren. Klingt wenig, ist aber schon eine enorme Herausforderung."
Energieberater förderfähig
Zu den Aufwendungen für energetische Maßnahmen gehören auch die Kosten für einen Energieberater, die mit bis zu 50 Prozent angesetzt werden können. Voraussetzung: Der Berater muss vom Steuerpflichtigen mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen beauftragt werden. Zwingend notwendig ist dabei, dass der Berater vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude" zugelassen ist.
Quelle: ZVDH
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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