Für die Zuwanderung von außereuropäischen Fachkräften wird allein auf das Vorhandensein formaler Qualifikationen abgestellt. Damit springt das Gesetz für die Praxis zu kurz, sagt der ZDB.

Für die Zuwanderung von außereuropäischen Fachkräften wird allein auf das Vorhandensein formaler Qualifikationen abgestellt. Damit springt das Gesetz für die Praxis zu kurz, sagt der ZDB. (Foto: © happyalex/123RF.com)

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Fachkräfteeinwanderung: "Das Gesetz springt für die Praxis zu kurz"

Das Baugewerbe sieht Probleme beim Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Die Umsetzung in der Praxis scheitere an zwei entscheidenden formellen Hürden.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) kritisiert das geplante Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. "Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz will die Bundesregierung den Fachkräftebedarf unseres Landes sichern. Die Umsetzung in der Praxis scheitert aber an zwei entscheidenden formellen Hürden", erklärt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.

Die erste Hürde sei im Gesetzentwurf angelegt: "Für die Zuwanderung von außereuropäischen Fachkräften wird allein auf das Vorhandensein formaler Qualifikationen abgestellt. Damit springt das Gesetz für die Praxis zu kurz. Es gibt sehr viele Zuwanderungswillige mit langjähriger Berufserfahrung auf den ausländischen Baustellen. Ihnen fehlt es allein an einer formalen Qualifikation."

Zeitarbeitsverbot im Baugewerbe aufheben

Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit einer Bleibeperspektive bleibe ihnen damit versperrt, obwohl sie in der Praxis dringend gebraucht werden. Die zweite Hürde sei das Zeitarbeitsverbot im Baugewerbe. Mit diesem "verfassungsrechtlich zweifelhaften Verbot" werde, dass auch das inländische Beschäftigungspotenzial vom Baugewerbe umfassend genutzt werden kann.

"Das Verbot konterkariert außerdem die Zielsetzung der Bundesregierung selbst, die im Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes die Bedarfsdeckung in erster Linie durch inländisches und innereuropäisches Potenzial priorisiert. Zahlreiche gesetzliche und tarifliche Maßnahmen haben schon lange die ursprünglichen Gründe für das nunmehr antiquierte Verbot beseitigt." Deswegen müsse es aufgehoben werden.

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Quelle: ZDB

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Text: / handwerksblatt.de