Die Grundrente soll zwischen 1,2 und 1,5 Millionen Menschen erreichen.

Die Grundrente soll zwischen 1,2 und 1,5 Millionen Menschen erreichen. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

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Die Grundrente kommt ab 2021

Handwerkspolitik

Lange herrschte Uneinigkeit nun die Einigung: Die Koalitionspartner haben sich auf einen Kompromiss zur Grundrente verständigt. Statt der umstrittenen Bedürftigkeitsprüfung wird es eine Einkommensprüfung geben.

Monatelang haben sich die Koalitionspartner über die Grundrente gestritten. Jetzt gibt es endlich eine Einigung. "Es war für alle keine einfache Verhandlung", sagte die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer. Herausgekommen sei aber ein für ihre eigene Partei gutes und vertretbares Ergebnis.

Die kommissarische Vorsitzende der SPD, Malu Dreyer, schloss sich an: "Deutschland wird eine Grundrente bekommen und das ist ein sozialpolitischer Meilenstein." Sie sei sehr froh über den Kompromiss. "Die Kuh ist vom Eis", meldete der CSU-Parteivorsitzende Markus Söder. Mehrere Koalitionen hätten sich an dem Thema die Zähne ausgebissen, jetzt gebe es eine Lösung – ein "echtes Gerechtigkeits- und Leistungspaket."

Einkommensprüfung als Voraussetzung 

Rentner, die 35 Jahre lang Beiträge eingezahlt haben, sollen einen Zuschlag auf die Grundsicherung bekommen, wenn ihre Beitragsleistung weniger als 80 Prozent, aber mehr als 30 Prozent des Durchschnitteinkommens beträgt.

Anstatt der von der Union geforderten und der SPD abgelehnten Bedürftigkeitsprüfung plant die Regierung nun eine Einkommensprüfung als Voraussetzung für die Sozialleistung. Der Einkommensfreibetrag soll bei 1250 Euro für Alleinstehende und bei 1950 Euro für Paare liegen. Laut Dreyer wird die Grundrente zwischen 1,2 und 1,5 Millionen Menschen erreichen, vier von fünf Beziehern seien Frauen.

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Transaktionsteuer soll bei Finanzierung helfen

Starten soll die Grundrente ab dem 1. Januar 2021 und dann für sowohl für Menschen gelten, die bereits in Rente sind als auch für künftige Rentner. Markus Söder schätzt die Kosten auf zwischen 1,1 und 1,5 Milliarden Euro. Finanzieren will die Bundesregierung die Maßnahmen mit einer noch einzuführenden Steuer auf Börsengeschäfte, der Finanztransaktionsteuer.

Zudem soll der Bundeszuschuss zur allgemeinen Rentenversicherung erhöht werden. Außerdem will die Regierung beim Wohngeld einen Freibetrag im Volumen von rund 80 Millionen Euro einführen. So will sie verhindern, dass mehr Geld mit der Grundrente zu einer Kürzung des Wohngeldes führt.

Arbeitslosenversicherung soll sinken

Zur Entlastung der Wirtschaft soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bis Ende 2022 auf 2,4 Prozent (derzeit 2,5 Prozent) sinken. Auch haben die Koalitionspartner die Einrichtung eines Investitionsfonds der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Start-ups und innovative Unternehmen von bis zu zehn Milliarden Euro verabredet.

Außerdem wollen Union und SPD die betriebliche Altersvorsorge stärken, indem Bezieher von Betriebsrenten oder von Kapitalleistungen bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet werden. Hierfür soll ab 2020 ein Freibetrag von 159 Euro gelten. Für Bezüge bis 318 Euro sollen Betriebsrentner maximal den halben Beitragssatz zahlen.

Wie wird die Grundrente berechnet?
Voraussetzung für die Grundrente ist das Erreichen von 35 Jahren Grundrentenzeiten. Dies sind Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung/Tätigkeit, Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Kindererziehung, Pflege und Antragspflichtversicherung von Selbständigen, rentenrechtliche Zeiten wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege. Für diese Zeiten werden die durchschnittlichen Entgeltpunkte um einen Zuschlag erhöht, dies sind Grundrentenbewertungszeiten. Außerdem werden beim Zuschlag auch Kindererziehungszeiten mit (ab 1992) geborenen Geschwistern berücksichtigt, die wegen Gleichzeitigkeit höhergewertet werden. Die durchschnittlichen Entgeltpunkte für Grundrentenbewertungszeiten (jedoch höchstens 35 Jahre) werden aufgewertet, maximal auf 0,8 Entgeltpunkte. Quelle: spd.de

Rechenbeispiele

Eine Angestellte, die 40 Jahre auf dem Niveau von 40 Prozent des Durchschnittslohns voll gearbeitet hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 528,80 Euro. Mit der Grundrente bekommt sie über 400 Euro mehr und damit eine Monatsrente von 933,66 Euro.

Ein Hilfsarbeiter hat zunächst 20 Jahre lang 38,5 Wochenstunden und später aus gesundheitlichen Gründen 15 Jahre lang 25 Wochenstunden auf Niveau des Mindestlohns gearbeitet. Heute bekommt er eine Rente von 463 Euro brutto. Bisher stockt er mit der Grundsicherung im Alter auf. Mit der Grundrente bekommt er 868 Euro - also rund 405 Euro zusätzlich.

Eine Angestellte aus Leipzig hat bis zur Wende gut verdient. Dann jedoch ging ihre Firma insolvent und sie war einige Jahre arbeitslos, bis sie als Angestellte in unterschiedlichen Bereichen wieder Arbeit fand – allerdings unterhalb ihrer Qualifikation. Ihre Altersrente beläuft sich auf 746 Euro. Da sie (trotz der Arbeitslosigkeit) insgesamt auf über 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, hat sie eine Gesamtrente in Höhe von 941 Euro. Quelle: spd.de

Text: / handwerksblatt.de

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