Weiterbildungsgesetz kommt
Nachdem der Bundestag das Weiterbildungsgesetz beschlossen hatte, hat auch der Bundesrat zugestimmt. Deutschland sei trotzdem noch weit davon entfernt, eine Weiterbildungsrepublik zu werden, sagt das Handwerk.
"Deutschland muss eine Weiterbildungsrepublik werden." Das forderte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor der Abstimmung zum Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung im Deutschen Bundestag. Angesichts des demografischen Wandels werde das kommende Jahrzehnt ein Jahrzehnt der Fachkräftesicherung sein müssen, um so die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und damit Deutschlands zu bewahren. Wenig später hatte der Bundestag das Weiterbildungsgesetz beschlossen. Nun hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
"Zur Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen soll das Verständnis von Weiterbildung als präventive Investition zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit insgesamt stärker verbreitet werden, heißt es darin. Und weiter: "Da die berufliche Ausbildung eine sichere Zukunft für junge Menschen bietet und es den Betrieben ermöglicht, die Fachkräfte von morgen zu finden, muss der Wert der dualen Berufsausbildung wieder stärker in das Bewusstsein der Gesellschaft gerückt werden."
Ausbildungsgarantie kommt
Teil des Gesetzes ist die Einführung einer Ausbildungsgarantie. Alle jungen Menschen, die keinen Berufsabschluss haben, sollen eine möglichst betriebliche Berufsausbildung aufnehmen können. Sollte das nicht möglich sein, soll es in unterversorgten Gebieten jetzt auch einen Rechtsanspruch auf außerbetriebliche Ausbildung geben. In erster Linie soll die Berufsorientierung verbessert werden. Dazu will die Bundesregierung die Ausbildungsförderung im Bereich der Einstiegsqualifizierung verbessern.
Hinzu kommen weitere Elemente wie ein Berufsorientierungspraktikum, mit dem die Agentur für Arbeit junge Menschen fördern kann. Außerdem geplant ist ein Mobilitätszuschuss, um "einen Anreiz für die Aufnahme einer Ausbildung in einer anderen Region zu schaffen". Hier übernimmt der Bund die Kosten der Auszubildenden für zwei Heimfahrten pro Monat. Eine Einführung einer branchenübergreifenden Ausbildungsumlage zur Finanzierung der Ausbildungsgarantie ist nicht mehr geplant.
Qualifizierungsgeld als Lohnersatz
In von Strukturwandel betroffenen Regionen soll das Qualifizierungsgeld Arbeitsplätze sichern. Arbeitgeber sollen es als Lohnersatz erhalten, wenn einem großen Teil der Belegschaft der Verlust des Arbeitsplatzes droht, dieser aber mit einer Weiterbildung der Beschäftigten nachhaltig gesichert werden kann. Der Staat übernimmt dann unabhängig von der Betriebsgröße 60 bis 67 Prozent des Nettogehalts, wenn die Mitarbeiter für eine Bildungsmaßnahme freigestellt werden. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht in dem Gesetz keine Initialzündung für die von ihm immer wieder geforderte Bildungswende. "Das Weiterbildungsgesetz geht nicht den Schritt, das bestehende Ausbildungsengagement zu stützen, zu fördern und perspektivisch sogar zu erhöhen", kritisiert ZDH-Präsident Jörg Dittrich. Der Weg zur angekündigten "Weiterbildungsrepublik" sei deshalb noch weit. Er fordert gezielte Anreize und Erleichterungen für Betriebe wie Beschäftigte statt kleinteiliger, bürokratischer Maßnahmen.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz reformieren
"Dafür muss auch die bereits angekündigte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes zeitnah angestoßen werden." Sie fördere die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Die Ausrichtung hin auf gleichwertige ideelle und finanzielle Wertschätzung der Berufsbildung sei in der strategischen Ausrichtung der Aus- und Weiterbildungsförderung essenziell. Diese Bildungswende sei Voraussetzung für die nachhaltige Fachkräftesicherung im Handwerk.
Beim Ausbildungsengagement der Betriebe anzusetzen sei der falsche Ansatz. Dies sei im Handwerk überdurchschnittlich. Dittrich: "Dass Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben, liegt an fehlenden Bewerberinnen und Bewerbern. Im Handwerk sehen wir daher ein Passungsproblem." Eine verbesserte Berufsorientierung sei hier zwar ein Schritt in die richtige Richtung, dennoch werde das Passungsproblem durch die Ausbildungsgarantie nicht gelöst, sondern drohe unter Umständen eher verschärft zu werden.
Konkurrenz für betriebliche Angebote vermeiden
Bei der Umsetzung der Garantie vor Ort müsse sichergestellt werden, dass außerbetriebliche Angebote nicht in Konkurrenz zu den betrieblichen Angeboten treten. "Eine festgeschriebene Einbindung der Handwerkskammern als zentrale, regionale Akteure in der Berufsbildung hätte das sichergestellt. Stattdessen soll über die Arbeitsagenturen die Auswahl der Regionen mit einer erheblichen Unterversorgung an betrieblichen Ausbildungsplätzen erfolgen, in denen ein Anspruch auf ein außerbetriebliches Ausbildungsangebot bestehen wird."
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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