"Es ist genug Geld da und wir setzen es ein. Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Beschäftigte und Unternehmen zu schützen", verspricht Finanzminister Olaf Scholz.

"Es ist genug Geld da und wir setzen es ein. Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Beschäftigte und Unternehmen zu schützen", verspricht Finanzminister Olaf Scholz. (Foto: © scanrail/123RF.com)

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Corona: Maßnahmenpaket soll der Wirtschaft helfen

Das Finanz- und das Wirtschaftsministerium legen gemeinsam ein Maßnahmenpaket auf, um die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus möglichst gering zu halten.

Ein umfassendes Maßnahmenpaket soll der Wirtschaft helfen, mit den Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus fertig zu werden. Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium wollen einen Schutzschild für "Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind" errichten. Er soll auf vier Säulen beruhen:

1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren

Bundestag und Bundesrat haben bereits Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Dazu gehören:

  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenenBeschäftigten im Betrieb auf bis zu zehn Prozent,
  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden,
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer,
  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.

2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, sollen die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert werden. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. 

Die einzelnen Maßnahmen:

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  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
  • Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (etwa Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (wie Energie- und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuerentsprechend verfahren wird.

3. Milliarden-Schutzschild für Unternehmen

Die Bundesregierung will Unternehmen und Beschäftigte mit unbegrenzten Krediten unterstützen. Bestehende Programme für Liquiditätshilfen sollen ausgebaut werden, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Die Regierung will bestehende Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweiten und für mehr Unternehmen verfügbar machen:

  • Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit -Universell (für junge Unternehmen unter fünf Jahre) werden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet werden. Durch höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80 Prozent für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro wirddie Bereitschaft von Hausbanken für eine Kreditvergabe angeregt.
  • Für das Programm für größere Unternehmen wird die bisherige Umsatzgrenze von zwei Milliarden Euro auf fünf Milliarden Euro erhöht. Dieser "KfW Kredit für Wachstum" wird umgewandelt und künftig für Vorhaben im Wege einer Konsortialfinanzierung ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich (bisher nur Innovation und Digitalisierung) zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird auf bis zu 70 Prozent erhöht (bisher 50 Prozent). Hierdurch wird der Zugang von größeren Unternehmen zu Konsortialfinanzierungen erleichtert.
  • Für Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz erfolgt eine Unterstützung wie bisher nach Einzelfallprüfung.

Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der Bund will seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um zehn Prozent erhöhen, damit die in der Krise schwer einzuschätzenden Risiken leichter geschultert werden können.

Die Obergrenze von 35 Prozent Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50 Prozent erhöht. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen treffen können.

Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht hier die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent.

Für Unternehmen, die krisenbedingt vorrübergehend in ernsthaftere Finanzierungs-schwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, sollen zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt werden. Der Bund will der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) eine umfassende Unterstützung bereitstellen.

4. Stärkung des Europäischen Zusammenhalts

Im engen Austausch mit den europäischen Partnern will die Bundesregierung ihre Corona-Maßnahmen europäisch verzahnen. Die Bundesregierung begrüßt die Idee der Europäischen Kommission, für eine "Corona Response Initiative" mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.

Sie begrüßt ebenfalls die Ankündigung der europäischen Bankenaufsicht, bestehende Spielräume zu nutzen, damit Banken weiter verlässlich Liquidität an die Wirtschaft geben können sowie die angekündigten Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zur Bereitstellung von Liquiditätfür Banken.

Es sei gut, dass die EIB-Gruppe ihre invergangenen Krisen erprobten Instrumente zum Einsatz bringt, um europaweit Unternehmen, die vom Corona-Virus betroffen sind, bei Liquiditätsengpässen zu helfen. Insbesondere sei auf die bewährten EIF-Portfoliogarantien zur Absicherung von Unternehmensliquidität zurückzugreifen.

Quelle: BMWi

Text: / handwerksblatt.de

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