Corona-Krise: Liquiditätssicherung für Unternehmen in NRW
Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung will Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise helfen. Diese Unterstützungsangebote gibt für Betriebe in NRW.
Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung. Dazu gehören Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Sie können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Millionen Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Millionen. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden.
Ansprechpartner Bei Fragen können Sie sich an die landeseigene Förderbank NRW.Bank wenden:
NRW.Bank-Service-Center: 0211/ 917414800Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen
Die Landesregierung empfiehlt Unternehmen, sich so früh wie möglich zu melden. Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollten sie außerdem früh das Gespräch mit der Hausbank suchen, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank.
Entschädigung für Personalkosten
Kontakte und LinksLandschaftsverband Rheinland
Servicenummer: 0221/8095444
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Servicenummer: 0800/ 9336397
corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org
ifsg-online.de
Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot (Quarantäne) ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung beantragt werden.
Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster).
Finanzierung von Investitionen und Innovationen
Für die Bewältigung von Herausforderungen, wie Digitalisierung, Mobilitätswende, Einsatz von künstlicher Intelligenz, stehen weiterhin Förderangebote des Landes zur Verfügung. Informationen Auch hier berät die NRW.Bank umfassend und individuell über die Angebote, die nordrhein-westfälischen Unternehmen zur Verfügung stehen.
Kurzarbeitergeld
Erleiden Firmen in Deutschland durch die Folgen von Corona Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld möglich. Ein Ausgleich des Arbeitsausfalls mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes ist damit grundsätzlich möglich.
Telefon-HotlineTelefonische Informationen zum Kurzarbeitergeld erhalten sie bei der Servicehotline für Arbeitgeber: 0800/4555520 Bundestag und Bundesrat haben angesichts der Corona-Krise bereits eine umfangreiche Anpassung des Kurzarbeitergeldes beschlossen, die seit dem 15. März gilt; darunter beispielsweise die Absenkung des Anteils der Beschäftigten eines Betriebs, die von Entgeltausfall mindestens betroffen sein müssen, auf zehn Prozent oder die je nach Fall vollständige oder teilweise Erstattung der von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten. Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen.
Quelle: NRW-Wirtschaftsministerium
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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