Luxemburg: Mindestlohn für erwachsene Azubis
Wenn erwachsene Azubis nach Luxemburg entsendet werden, haben sie Anspruch auf den sozialen Mindestlohn.
In Luxemburg werden Azubis, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben, mit dem sozialen Mindestlohn für unqualifizierte Mitarbeiter bezahlt. Für diese Personengruppe gilt somit nicht die entsprechende Ausbildungsvergütung des Gewerks nach Lehrjahr.
Dies hat zur Folge, dass auch erwachsene Azubis, die nach Luxemburg entsendet werden, Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für unqualifizierte Mitarbeiter haben. Dieser liegt aktuell bei 12,73 Euro pro Stunde.
Hintergrund Fragen beantwortet die Außenwirtschaftsberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes, Sabrina Rüther, Tel.: 0681 5809145, E-Mail: s.ruether@hwk-saarland.de.
Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes
Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben