Förderung: E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur
Die KfW und das BMVI bieten derzeit neue Förderprogramme für E-Mobilität und Ladeinfrastruktur an.
Noch bis zum 31. März können Handwerksbetriebe für Elektro-PKW mit maximal neun Sitzplätzen, Leichtfahrzeuge und Sonderfahrzeuge beim Bundesverkehrsministerium (BMVI) einen Antrag auf Förderung stellen. Seit dem 15. Februar gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine neue Förderung für Elektrofahrzeuge. Den zinsgünstigen Kredit mit Klimabonus können Betriebe zusätzlich zum Umweltbonus des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten.
Förderung bis zu 60 Prozent
Beim Programm des BMVI werden bis Ende März ausschließlich Neufahrzeuge und die für diese Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Diese berechnen sich mittels eines vorgegebenen Tools aus der Differenz zwischen Fahrzeug mit Elektroantrieb und Vergleichsfahrzeug mit konventionellem Antrieb. Auch hier ist eine Förderung in Kombination mit dem Umweltbonus zulässig. Der Anteil der erneuerbaren Energien beim Laden muss mindestens 60 Prozent betragen. Liegt dieser Anteil bei 100 Prozent, werden die Anträge bei der Bewilligung bevorzugt. Bei der KfW werden im Programm 293 auch die Errichtung, der Erwerb und die Modernisierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Energiespeicher gefördert.
Hintergrund Weitere Informationen zu den Programmen finden Interessierte auf der Website des Saar-Lor-Lux Umweltzentrums der Handwerkskammer des Saarlandes unter der Rubrik "Aktuelles".
Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz unterstützen die Berater des Saar-Lor-Lux Umweltzentrums bei Mobilitätsfragen, der Identifizierung von Energieeinsparpotenzialen und der Optimierung der betrieblichen Energieeffizienz.
Als Ansprechpartner steht Marcel Quinten, Tel.: 0681-5809-264, E-Mail: m.quinten@hwk-saarland.de zur Verfügung.
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Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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