HWK warnt vor Tachographenpflicht
"Die geplante Ausdehnung der Tachographenpflicht würde auch das Handwerk in der Region Münsterland und Emscher-Lippe-Region belasten", warnt die Handwerkskammer Münster.
Im Zuge der Beratungen zum Mobilitätspaket der EU wurde im zuständigen Verkehrsausschuss des Europäischen Parlamentes vorgeschlagen, den Geltungsbereich des Tachographenrechts zur Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten auch auf leichtere Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen auszudehnen. Eine Diskussion hierzu war dort am 16. Mai und eine Abstimmung ist für den 24. Mai 2018 geplant.
Eine Ausdehnung des Gewichtsbereiches würde aber vor allem mittelständische Betriebe außerhalb des Transportgewerbes treffen: Im Gewichtsbereich von 2,4 bis 3,5 Tonnen sind in Deutschland ebenso wie in der ganzen EU deutlich mehr Fahrzeuge zugelassen als im gesamten bisherigen Geltungsbereich der Tachographenverordnung oberhalb von 3,5 Tonnen. Allein in Deutschland ist – sehr vorsichtig geschätzt – von mindestens 2,5 Millionen gewerblich genutzten Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auszugehen, die neu in den Geltungsbereich fallen würden. Nur eine kleine Minderheit davon ist dem Transportgewerbe zuzurechnen. Es wird somit vor allem ebenfalls das Handwerk betroffen sein – auch im Kammerbezirk Münster.
Vor allem das Handwerk wäre betroffen
"Maßnahmen zur besseren Einhaltung von Sozialvorschriften im Transportgewerbe sind aus Sicht der Handwerkskammer Münster sinnvoll – nur müssen diese zielgerichtet auf den Güterkraft- und Personenverkehr ausgerichtet werden. Es darf keine unnötige und zusätzliche Bürokratie im Handwerk entstehen. Denn bei der Mehrzahl der betroffenen Handwerksbetriebe in unserer Region ist das Fahren nur eine Hilfstätigkeit. Berufskraftfahrer werden nicht beschäftigt und längere Lenkzeiten spielen im Unternehmensalltag des Handwerks keine relevante Rolle: Die Regelungen liefen also ins Leere. Die geplanten weiteren Vorschriften und Dokumentationspflichten für viele kleine und mittelständische Betriebe würden vielmehr zu weiteren unzumutbaren Mehrbelastungen führen", betont Hans Hund, Präsident der Handwerkskammer Münster.
Selbst wenn angedachte Ausnahmeregelungen wie für die Fahrt innerhalb eines geographischen Radius von 50 Kilometern geltend gemacht werden würden, wäre zukünftig im täglichen Betriebsalltag des Handwerks stets die Anwendbarkeit zu prüfen. Die Erfahrung aus der heutigen Regelung zeigt, dass trotz aller Ausnahmen zahlreiche Fahrzeuge von Handwerksbetrieben durch einige wenige längere Fahrten im Jahr in die Tachographenpflicht fallen. Dieses schon bisher bestehende Problem würde sich durch die beabsichtigte deutliche Ausweitung des Regelungskreises weiter potenzieren.
Text:
Handwerkskammer Münster /
handwerksblatt.de
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