900 Euro Zuschuss für Ladepunkte auf Firmenparkplätzen sichern
Es gibt noch 900 Euro Zuschuss für nicht-öffentliche Ladestationen für Unternehmen und Selbstständige über die KfW. Zum Beispiel für E-Autos auf dem Mitarbeiterparkplatz. Wer Interesse hat, sollte sich aber beeilen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Elektromobilität für Handwerk & Mittelstand
Mit bis zu 900 Euro fördert das Bundesverkehrsministerium neue und nicht-öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, die bei Unternehmen beispielsweise auf dem Mitarbeiterparkplatz geladen werden können, darauf weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hin. Nach Angaben der KfW stehen noch Mittel zur Verfügung. Wer sich dafür interessiert, sollte sich beeilen, denn die Mittel sind schnell ausgeschöpft, so die KfW.
Wichtig! Für die Förderung muss man den Antrag stellen, bevor man die Ladestation (etwa die Wallbox) bestellt. Mehr Infos dazu gibt es im Zuschussportal der KfW.
Mit dem Zuschuss wird der Kauf und die Errichtung von neuen Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen
- von Elektrofahrzeugen der unternehmenseigenen Fahrzeugflotte,
- von gewerblich genutzten Carsharing-Fahrzeugen oder
- von Elektrofahrzeugen der Beschäftigten eines Unternehmens gefördert.
Gefördert werden können alle Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler/innen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen.
- Der Investitionszuschuss beträgt maximal 900 Euro für jeden Ladepunkt.
- Maximal 45.000 Euro gibt es je Standort oder Investitionsadresse.
Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Dieser kann vom Stromlieferanten bezogen oder selbst erzeugt werden. Die Ladeinfrastruktur muss nicht öffentlich zugänglich sein.
Anforderungen an die Ladestation:
- Sie wird nur zum Aufladen von gewerblich genutzten Fahrzeugen oder denen der Mitarbeiter genutzt.
- Sie liegt in einem nicht öffentlich zugänglichen Bereich.
- Die Ladeleistung entspricht der vom Hersteller ausgewiesenen Nenn-Ladeleistung.
- Einbau und Inbetriebnahme erfolgen durch ein Fachunternehmen.
Förderfähige Kosten und Leistungen:
- Ladestation (Hardware)
- Energie- und Lademanagementsysteme
- Elektrischer Anschluss und Batteriespeichersysteme
- Notwendige Installationsarbeiten (etwa Erdarbeiten)
- Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt/Gebäude
- Notwendige Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik
Quelle: ZDH; KfW
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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