Sowohl das BAFA als auch die KfW fördert weiterhin unterschiedliche Maßnahmen. Sich zu informieren lohnt sich.

Sowohl das BAFA als auch die KfW fördert weiterhin unterschiedliche Maßnahmen. Sich zu informieren lohnt sich. (Foto: © mariok/123RF.com)

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Einzelmaßnahmen über BAFA weiter gefördert

Trotz des aktuellen KfW-Förderstopps gilt: Einzelmaßnahmen zur Energieeffizienz werden über das BAFA weiter gefördert.

Der kurzfristige Antragsstopp der KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude hat deutschlandweit für Ärger und Verunsicherung gesorgt. Allerdings steht Handwerksbetrieben für Maßnahmen und Anlagen im Bereich des energieeffizienten Bauens und Sanierens auch weiterhin die Zuschussförderung des BAFA zur Verfügung.

Gefördert werden zum Beispiel Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie die Wärmedämmung von Wänden, Decken, Dächern oder der Austausch von Fenstern und Türen, der Einbau moderner und effizienter Heizungs- und Anlagentechnik, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen sowie die Fachplanung und Baubegleitung. Die Zuschusshöhe ist abhängig von der geplanten Maßnahme und liegt zwischen 20 und 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

 

BAFA Weitere Informationen zur Zuschussförderung gibt es auf den Internetseiten des BAFA.

 

Eine weitere Förderoption für betriebliche Klimaschutzmaßnahmen bietet das KfW-Programm "Klimaschutzoffensive für den Mittelstand". Handwerksunternehmen können in insgesamt sieben Modulen zinsgünstige Darlehen, so für Maßnahmen zur betrieblichen Energieversorgung, nachhaltigen Mobilität, Green IT, der Herstellung klimafreundlicher Technologien oder im Bereich Wasser, Abwasser, Abfall beantragen.

Zudem gewährt dieses Programm einen zeitlich befristeten Klimazuschuss von aktuell 3 Prozent des zugesagten Kreditbetrags.

 

KfW Weitere Informationen zur "Klimaschutzoffensive für den Mittelstand" gibt es auf den Internetseiten der KfW.

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Text: / handwerksblatt.de

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