Wer jetzt noch den vollen Umweltbonus für ein neues E-Mobil haben möchte, muss sich sputen. Die Förderbedingungen ändern sich derzeit.

Wer jetzt noch den vollen Umweltbonus für ein neues E-Mobil haben möchte, muss sich sputen. Die Förderbedingungen ändern sich derzeit. (Foto: © Le Moal Olivier/123RF.com)

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E-Mobiliät: Förderung wird angepasst

Die Förderung von E-Fahrzeugen wird angepasst, bis zum Jahresende gilt die höhere Förderung – ein Förderstopp ist für Mitte 2023 geplant.

Die Bundesregierung plant den Umweltbonus zur Förderung von Elektrofahrzeugen zum 1. Januar 2023 zu reduzieren, für Hybridfahrzeuge wird die Förderung komplett entfallen. Handwerksbetriebe, die E-Pkw oder E-Transporter beschaffen wollen, sollten nun kurzfristig aktiv werden. Denn der Umweltbonus kann erst beantragt werden, wenn das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist. Auf Grund der teilweise sehr langen Lieferzeiten für Elektrofahrzeuge ist es momentan nicht sicher, dass eine Lieferung noch in diesem Jahr erfolgt. 

Zudem ist geplant, die Förderung für gewerblich genutzte Fahrzeuge ab September 2023 komplett einzustellen. Hier setzt sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks momentan aktiv dafür ein, dass für kleine und mittlere Betriebe der Umweltbonus auch weiterhin zur Verfügung steht.

Die wichtigsten Änderungen beim Umweltbonus zum 1. Januar 2023: 

  • Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro (bisher 6.000 Euro)
  • Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro (bisher 5.000 Euro)
  • für Plug-In-Hybridfahrzeuge entfällt die Förderung
  • ab 1. September 2023 nur noch Förderung von Privatpersonen

Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen

Mit der "Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz" bietet die Handwerksorganisation ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise.

Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur verfügen.  

 

Kontakt und HintergrundKontakt Bei der Handwerkskammer Koblenz gibt Kerstin Reek-Berghäuser, E-Mail: Kerstin.reek-berghaeuser@hwk-koblenz.de, Tel. 0261 398651, Auskunft.
Hintergrund Weitere Informationen des BMWK: Umweltbonus ab Januar 2023 Antragstellung: BAFA-Umweltbonus für Elektrofahrzeuge

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Text: / handwerksblatt.de

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