HWK Dortmund hilft bei Soforthilfe-Anträgen
Die Maßnahmen, die in der Corona-Krise unterstützend eingesetzt werden, sollen in Not geratene Unternehmen möglichst schnell erreichen.
Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart stellt jetzt die Umsetzung des Corona-Soforthilfeprogramms für in Not geratene Betriebe vor. Carsten Harder, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dortmund, begrüßt diese unbürokratische Regelung: "Wir sichern den rund 20.000 Mitgliedsbetrieben im Kammerbezirk unsere volle Unterstützung zu und helfen unter der Corona-Krise leidenden Unternehmen dabei, schnellstmöglich an die Soforthilfen zu kommen", so Harder. Für die Beantwortung aller Fragen rund um das Soforthilfeprogramm ist das HWK-Beraterteam montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr telefonisch erreichbar.
Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt und beträgt für drei Monate 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer mit bis zu 5 Beschäftigten, 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten und 25.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Das Antragsverfahren soll online abgewickelt werden. Zuständig für die Auszahlung der Zuschüsse sind die Bezirksregierungen. Das Antragsformular ist seit Freitag, 27. März, online auf der Internetseite der Landesregierung NRW abrufbar.
Aktuelle Informationen FAQ-Seiten und Hotline der Handwerkskammer Dortmund sind so erreichbar: Die Corona Hotline (Unternehmensberatung) per Telefon unter der Nummer 0231/5493397. Zur FAQ-Seite geht es hier entlang. Weitere Informationen zum Zuschussprogramm gibt es online hier.
Im Themen-Special zum Corona-Virus auf handwerksblatt.de sind alle Themen aktuell und umfassend zusammengefasst.
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Text:
Kätrin Brillowski /
handwerksblatt.de
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