Betriebsführung | Dezember 2008
Nach der feucht-fröhlichen Party mit dem Fahrrad nach Hause? Keine gute Idee: Denn Trunkenheit am Fahrradlenker kann für Führerscheinbesitzer böse Folgen haben. Solches Verhalten erlaubt Zweifel an der Eignung, ein Kraftfahrzeug führen zu können. Der Verlust der Fahrerlaubnis droht.