Hilfspaket für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen
Mit einem Hilfspaket - von KfW-Kredit bis Energiezuschuss - will die Bundesregierung vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen stützen. Welche Maßnahmen das im Einzelnen sind und welche das Handwerk nutzen kann.
"In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen unmittelbar zu dämpfen", heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Darauf konzentriert sich ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen.
Zuerst starten innerhalb der nächsten zwei Wochen ein KfW-Kreditprogramm, außerdem werden Bürgschaftsprogramme erweitert. Andere Instrumente, etwa der zeitlich begrenzte Energiezuschuss, sollen danach folgen.
Maßnahmen nur zum Teil auch für Handwerker nutzbar
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wertet es als positiv, dass das geplante KfW-Kreditprogramm und die erweiterten Möglichkeiten für Bürgschaften von Handwerksbetrieben auch dann nutzbar sein sollen, wenn diese von Lieferengpässen betroffen sind. Und zwar neben Kurzarbeitergeld und der Möglichkeit von Steuerstundungen.
Es zeichnet sich allerdings ab, dass der Energiekostenzuschuss in erster Linie Großunternehmen und nicht dem Handwerk hilft. Der Zentralverband des Bäckerhandwerks geht davon aus, dass Bäckereien den Energiezuschuss nicht erhalten werden. Lesen Sie mehr zur Kritik des Bäckerhandwerks hier
Auch das energieintensive Metallhandwerk ist enttäuscht und bezeichnet das Hilfspaket als "mutlos". "Die gerissenen Lieferketten im Materialbereich bleiben vollkommen unberücksichtigt und die Unterstützung im Energiebereich wendet sich ausschließlich an die Großindustrie", kritisiert der Bundesverband Metall (BVM), der die Interessen von 33.000 Betrieben des Metallhandwerks vertritt.
BVM-Präsident Erwin Kostyra: "Wir erwarten mehr. Wir erwarten engagierte und unkonventionelle Politik. Durch die sich täglich weiter verschärfenden dramatischen Engpässe in allen Rohstoffbereichen, und primär im Stahl- und Metallbereich, drohen aktuell irreparable Schäden für unseren Mittelstand und unser Land. Vernichtung von Eigenkapital, Insolvenzen, Entlassungen sowie das dauerhafte Abwandern unserer Produktionskompetenz in andere Länder sind die Folge."
Auch der ZDH setzt sich bei der Politik dafür ein, dass es auch für besonders energieintensive Handwerksbetriebe sowie für die Breite der Handwerkswirtschaft Entlastungen bei den Energiekosten gibt.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
KfW-Kreditprogramm
Zunächst soll ein Kreditprogramm der KfW zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen aufgesetzt werden, um kurzfristig Liquidität sicherzustellen. Geplant ist ein KfW- Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten: eines für Kredite, die über die Hausbanken beantragt werden, bis zu einem Kreditvolumen von 100 Millionen Euro sowie eines für "individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen", also für große Industrieunternehmen. Das Programm wird ein Volumen von bis zu sieben Milliarden Euro umfassen.
Die Eckpunkte des Programms sind:
- Investitions- und Betriebsmittelkredite für mittelständische und große Unternehmen (ohne Umsatzgrößenbegrenzung)
- Weitgehende Haftungsfreistellungen für die Hausbanken
- Zugangsvoraussetzungen: Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, etwa durch
- Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
- nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
- nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
- Schließung von Produktionsstätten in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland und/oder
- besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil drei Prozent vom Umsatz).
- Vergünstigter Zinssatz
- Bis zu zwei tilgungsfreie Jahre
Bürgschaftsprogramme
Um Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffenen sind, beim Erhalt der Betriebsmittel- und Investitionskrediten zu unterstützen, sollen die Programme bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes bis Ende 2022 erweitert werden.
Bürgschaftsbanken:
- Verdoppelung des Bürgschaftshöchstbetrages für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen von regulär 1,25 Millionen Euro auf 2,5 Millionen Euro. Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle sollen vor Ausbruch des Krieges wirtschaftlich tragfähig gewesen sein und müssen durch die Ukraine-Krise unmittelbar betroffen sein.
Großbürgschaftsprogramm:
- Öffnung des Programms ab einem Bürgschaftsbetrag von 50 Millionen Euro auch für Bürgschaften an Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen.
- Die Bürgschaftsquote wird in der Regel bei 80 Prozent liegen. Für Einzelfälle gibt es Ausnahmen.
Zuschuss zu Energiekosten
Für Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind, soll es einen zeitlich befristeten (Februar bis September 2022) und eng umgrenzten Kostenzuschuss geben. So will man auch verhindern, dass die geförderten Unternehmen ihre Kosten vollständig an ihre Kundinnen und Kunden abwälzen. Man rechnet mit Haushaltsmitteln von bis zu sechs Milliarden Euro für das Programm.
Folgende Elemente soll dieser Kostenzuschuss beinhalten:
- Direkter Zuschuss für Unternehmen, die besonders von den steigenden Energiepreisen belastet sind.
- Was bezuschusst wird: Ausgangspunkt ist die Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 angefallenen Kosten. Die Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises wird anteilig bezuschusst (gemäß Vorgabe des Temporary Crisis Framework, TCF).
Es wird drei Förderstufen geben:
1) 30 Prozent der Preisdifferenz und bis zu zwei Millionen erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche (gemäß der sogenannten KUEBLL-Liste) angehören und mindestens drei Prozent Energiebeschaffungskosten nachweisen.
2) Bis zu 50 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen erhalten Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
3) Bis zu 70 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro erhalten Unternehmen aus besonders betroffenen Sektoren (etwa Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik). Auch sie müssen einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
Die prozentuale Förderung wird im Juli einmalig um zehn Prozentpunkte abgeschmolzen.
Eigen- und Hybridkapitalhilfen
Für Großunternehmen prüft die Bundesregierung Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Unternehmen könnten so ihre Kapitalbasis stärken und Liquiditätsengpässe überwinden.
Unterstützung von Energieunternehmen bei bestimmten Liquiditätsengpässen
Unternehmen, die von hohen Sicherheitsleistungen im Terminhandel mit Energie betroffen sind, sollen durch ein spezielles Finanzierungsprogramm unterstützt werden, das Liquiditätsengpässen überbrückt.
Die Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung und gegebenenfalls auch der Genehmigung der EU-Kommission.
Quelle: BMWK
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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