Welches Geld müssen Sie annehmen?
Zu viele Münzen, zu große Geldscheine oder zerrissene Banknoten – was machen Sie damit?
Der Bundesverband deutscher Banken gibt Tipps: Wie viele Münzen dürfen Ihre Kunden zum Bezahlen verwenden? Verlieren beschädigte Banknoten ihren Wert? Nur Bares ist Wahres – an diesem Grundsatz halten die meisten Deutschen immer noch fest. Über 80 Prozent aller Einkäufe werden bar bezahlt. Was viele Bundesbürger jedoch nicht wissen: Münzen können nicht in beliebiger Menge zum Bezahlen verwendet werden.
Keine Verpflichtung der Annahme von über 50 Münzen
Niemand ist verpflichtet, bei einer Zahlung mehr als 50 Münzen anzunehmen. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Geschäfte, Restaurants oder Tankstellen. Euro-Banknoten dagegen sind Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe.
Das Ende des 500-Euro-Scheins: Lesen Sie mehr!
Nach Belieben kann jeder Bürger seine Euro- und Eurocentmünzen kostenfrei bei der Deutschen Bundesbank, ihren Hauptverwaltungen und örtlichen Filialen in Banknoten eintauschen. Wo die nächstgelegene Filiale ist, weiß die Hausbank. Eine Adressenliste findet sich zudem auf der Internetseite der Bundesbank.
Müssen Sie 500-Euro-Scheine annehmen?
Doch auch das Gegenteil kann Probleme machen: Die großen Geldscheine. Jeder kennt die Hinweisschilder zum Beispiel bei Bäckern, Metzgern oder Tankstellen: "Wir nehmen keine 200- oder 500-Euro-Scheine an." Die pauschale Ablehnung bestimmter Euro-Banknoten will die Europäische Kommission jetzt einschränken. Nach einer neuen Empfehlung des Gremiums sollten Händler die Annahme bestimmter Scheine nicht mehr generell verweigern. Ausnahme: Wer versichern kann, dass er zu wenig Wechselgeld in der Kasse hat, muss einen Schein mit hoher Stückelung nicht annehmen. Und: Ein Kunde, der Waren für neun Euro kauft, kann nicht erwarten, dass der Händler ihm einen 500-Euro-Schein wechselt.
Warum Bäcker gegen die Abschaffung des 500-Euro-Scheins sind! Mehr lesen
Der verwendete Geldschein sollte also in einem angemessenen Verhältnis zum Preis der gekauften Ware oder Dienstleistung stehen, so die Europäische Kommission. Doch bei hohen Rechnungen, beispielsweise für Möbel oder eine Autoreparatur, sollten hiernach Banknoten in großer Stückelung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Verklebt, zerrissen oder angesengt?
Schön, wenn man große Geldscheine hat. Aber was passiert, wenn man sie aus Versehen in die Waschmaschine gesteckt, verklebt, zerrissen oder angesengt hat? Geldscheine werden von manchen Besitzern überstrapaziert. Alles schon vorgekommen, aber was tun? Die gute Nachricht: Beschädigte Banknoten sind nicht zwangsläufig wertlos. Die Deutsche Bundesbank ersetzt in der Regel das Geld, noch dazu kostenlos.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Eigentümer mehr als die Hälfte der Banknote einreicht. Kann er das nicht, muss er nachweisen, dass der Rest – in diesem Fall mehr als die Hälfte des Geldscheins – vernichtet wurde. Alle Überbleibsel der Banknote, auch kleinste Teile, sollten eingesammelt und verpackt werden. Allein im vergangenen Jahr wurden bei der Bundesbank Geldscheine im Wert von 22 Millionen Euro zur Erstattung eingereicht.
Text:
Ulrike Lotze /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben