Wieder mehr Durchblick auf der Arbeit mit einer Arbeitsplatzbrille, doch wem steht eine zu?

Wieder mehr Durchblick auf der Arbeit mit einer Arbeitsplatzbrille, doch wem steht eine zu? (Foto: © georgerudy/123RF.com)

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Wann zahlt der Arbeitgeber eine Arbeitsplatz-Brille?

Beschäftigte haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf eine arbeitsplatzbezogene Sehhilfe, sagt die gesetzliche Unfallversicherung VBG.

Wenn Arbeiten am Computer zu Problemen führt, kann eine Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich sein – die Untersuchungsgebühren und die Kosten für die Brille trägt in diesem Fall der Arbeitgeber. Die Höhe der zu übernehmenden Kosten sollte vorab zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten geklärt werden.

"Zum Beispiel können die Regelungen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen geschlossen werden", empfiehlt Dr. Jens Petersen, Arbeitsmediziner der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Allerdings: Eine spezielle Sehhilfe für die Arbeit am Bildschirm ist nur für Beschäftigte mit fortgeschrittener Alterssichtigkeit vorgesehen, bei denen eine Universalbrille für den Alltag nicht mehr ausreicht.

Bis zu 40 Prozent der Beschäftigten brauchen eine Brille

Gerade bei den Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz gibt es häufig Nachholbedarf: "Bei Vorsorgeuntersuchungen zeigt sich, dass etwa 30 bis 40 Prozent der Beschäftigten ein nicht ausreichendes oder nicht ausreichend korrigiertes Sehvermögen haben", erklärt der VBG-Arbeitsmediziner. Das wirke sich auf das Wohlbefinden aus: Kopfschmerzen, ein Flimmern vor den Augen oder brennende und tränende Augen könnten genauso die Folgen sein, wie Nacken- oder Rückenschmerzen.

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VGB-Info Sehhilfe am BildschirmarbeitsplatzDie Vorsorgeuntersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37, die unter anderem die Augen und das Sehvermögen am Bildschirmarbeitsplatz überprüft, können Betriebsärzte und Arbeitsmediziner durchführen.

Text: / handwerksblatt.de