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Vorschriften beim Impressum einhalten

Betriebsführung

Die Missachtung rechtlicher Vorgaben für den Webauftritt wird schnell zu einem kostspieligen Unterfangen. Der Online-Ratgeber "Website-Gestaltung" des Netzwerks Elektronischer Geschäftsverkehr (NEG) zeigt auf, dass zwar fast alle der über 5.000 befragten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) über ein Impressum verfügen, dieses jedoch bei knapp einem Viertel der Unternehmen die rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt.

Die Anbieterkennzeichnung (Impressum) sowie die darin gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben müssen von allen Anbietern so genannter Telemediendienste erfüllt werden, egal ob die Webpräsenz eines Unternehmens dem E-Commerce oder der reinen Präsentation im Internet dient. In einer Auswertung der Antworten des Online-Ratgebers "Website-Gestaltung" stellte sich nun heraus, dass sechs Prozent der KMU nicht über ein Impressum verfügen oder dies nicht klar beantworten können.

Individuelle Handlungsanleitungen zur Verbesserung ihrer Website

Der Ratgeber wurde im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geförderten Projekts “KMU-orientierte Website-Gestaltung” entwickelt. Dabei werden mittels zwölf kurzer Fragen überprüft, welche gestalterischen, organisatorischen, technischen und rechtlichen Anforderungen die Website der Befragten erfüllt. Basierend auf den Antworten erhalten die Teilnehmer individuelle Handlungsanleitungen zur Verbesserung ihrer Website.

Über die kompakt formulierten Richtlinien des Online-Ratgebers hinaus wird den Teilnehmern auch ein ausführlicher und kostenloser Leitfaden mit detaillierten Informationen zur Website-Gestaltung zur Verfügung gestellt, der insbesondere auch auf die Inhalte eines rechtssicheren Impressums eingeht. Mit Hilfe dieses Leitfadens können Unternehmen ihre bisherige Website analysieren und etwaigen Änderungsbedarf erkennen.

Weitere Informationen
unter: http://ratgeber.website-award.net

Text: / handwerksblatt.de

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