Tipps zu Lieferungen in der EU
Januar 2014 müssen Unternehmen neue umsatzsteuerliche Vorschriften bei der Rechnungsstellung und bei Nachweispflichten beachten, wenn sie Lieferungen innerhalb der EU tätigen.
Zum 1. Oktober 2013 sind die neuen Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gemäß § 17a UStDV in Kraft getreten. Für die Steuerbefreiung muss der Lieferer nun nachzuweisen, dass der Liefergegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Als Nachweis erkennt die Finanzverwaltung eine sogenannte Gelangensbestätigung an, mit der der Abnehmer im Nachhinein den Wareneingang bestätigt.
Zwei Infoflyer für Handwerksbetriebe
Nachdem die Übergangsfrist nun ausläuft, werden die neuen Nachweisanforderungen für alle Umsätze ab dem 1. Januar 2014 Pflicht. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat zwei neue Informationsflyer erstellt, in denen die umfangreichen Neuregelungen speziell für Handwerksbetriebe anschaulich und verständlich erläutert werden.
Bestellt werden können die Flyer im ZDH-Onlineshop über die Internet-Seite der Marketing Handwerk GmbH
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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