So nicht! Eine offensichtlich altersdiskriminierende Werbung würde der Deutsche Werberat beanstanden. (Foto: © giorgiomtb & Irina Bg/shutterstock.com & Deutscher Werberat)

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Sexistische und rassistische Werbung nimmt laut Werberat ab

Betriebsführung

Sexistische oder rassistische Sprüche und Bilder in der Werbung nehmen ab, das meldet der Deutsche Werberat. Beschwerden aus der Öffentlichkeit gingen zurück. Öffentlich gerügt wurden ein Gartenbauer und ein Restaurant, weil sie kein Einsehen hatten.

Eine Öffentliche Rüge ist die schärfste Strafe des Deutschen Werberats. Diese kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Unternehmen trotz Kritik nicht einsichtig ist und eine beanstandete Werbung auch nach Aufforderung nicht ändert oder entfernt.

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In früheren Jahren gab es solche Rügen häufiger und oft waren auch Handwerker - vom Friseur bis zum Dachdecker - unter den Gerügten. Im ersten Halbjahr 2024 musste der Deutsche Werberat lediglich zwei Unternehmen öffentlich rügen.

Ein Gartenbauunternehmen aus Bayern bewarb einen Rasenmäher auf einem Transporter mit einem weiblichen Model in Bikini und dem Slogan "Wir schneiden immer scharf ab" (siehe Foto).

Ein Altstadt-Restaurant aus Düsseldorf bewarb - und tut es immer noch - einen gleichnamigen Kirschlikör mit den Worten "Süßer Arsch, 3,50". Der Werbeaufsteller zeigt eine gezeichnete junge Frau im Anime-Stil von der Seite. Der nahezu unbekleidete Po steht laut Werberat im Fokus. 

Geschlechterdiskriminierende Werbung sinkt

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Insgesamt gingen die Beschwerden zurück. Im ersten Halbjahr 2024 haben sich 299 Personen an den Werberat gewendet. In 182 Fällen musste der Werberat entscheiden. Im ersten Halbjahr 2023 waren es noch 353 Meldungen und 203 Fällen, über die entschieden werden musste. 

"Insgesamt kann die Halbjahresbilanz 2024 als positiv gewertet werden. Erfreulich ist dabei im Besonderen, dass geschlechterdiskriminierende Werbung insgesamt weiter sinkt", so der Vorsitzende des Werberats, Thomas Hinderer.

Dass der überwiegende Teil der betroffenen Unternehmen sich zudem aufgeschlossen gegenüber dem Votum des Werberats zeige, lasse auf einen immer professionelleren Umgang mit den vom Werberat beanstandeten Werbungen schließen. "Dadurch bleiben Rügen die Ausnahme."

Welche Art von Werbung geht gar nicht

Geschlechterdiskriminierende Werbung / sexistische Werbung 

Nackte Pos, tiefe Ausschnitte oder sexistische Sprüche: Hier gibt es traditionell immer am meisten Beschwerden. Diese gingen im ersten Halbjahr allerdings um 22 Prozent auf 73 Beschwerden zurück (Vorjahr: 93). In neun Fällen gelang es dem Werberat das Unternehmen davon zu überzeugen, die Werbung zu stoppen (8) oder signifikant zu ändern (1), während bei 62 Fällen kein Verstoß gegen die Verhaltensregeln erkannt wurde.

Nur der Gartenbauer und der Gastronom mussten für geschlechterdiskriminierende Werbung gerügt werden, weil sie kein Einsehen hatten. "Es bestätigt sich damit der Trend, der bereits in den letzten Jahren zu erkennen war, dass Werbung auf Kosten anderer gesellschaftlich nicht mehr akzeptabel ist und Unternehmen deutlich sensibler agieren", berichtet Thomas Hinderer.

Diskriminierung von Personengruppen

Altersdiskriminierung oder Herabsetzung aufgrund von Herkunft oder Abstammung in der Werbung kann man auch dem Werberat melden. Waren es im Vorjahreszeitraum 2023 noch 20 Beschwerdefälle, sind es in im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 22 Fälle gewesen. 19 Fälle wurden hier aber von der Kritik freigesprochen, während drei Werbungen gestoppt wurden.

Ethik und Moral

Hier gab es 24 Fälle (Vorjahreszeitraum: 25), wobei 19 Werbemaßnahmen nicht beanstandet wurden und in fünf Fällen eine Rücknahme der Werbung erreicht werden konnte. Gerügt werden musste in dieser Kategorie nicht.

Digitale Werbung vorn

Mit 49 Beschwerdefällen lag Werbung im Internet auch 2024 vorn. Die meiste Kritik gab an Werbung in sozialen Netzwerken, durch Influencer oder auf unternehmenseigenen Kanälen vor Display-Werbung und den unternehmenseigenen Homepages. Auf Rang zwei folgte die Plakatwerbung vor der TV-Werbung.

Quelle: Deutscher Werberat 

Das ist der Deutsche Werberat Der Deutsche Werberat ist die Selbstkontrolleinrichtung der Werbewirtschaft und Anlaufstelle für Beschwerden von der Bevölkerung. Die 1972 vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW gegründete Einrichtung erlässt und überwacht die Einhaltung von freiwilligen Regeln gegen Herabwürdigung und Diskriminierung, Gewaltverherrlichung, bei der Werbung mit oder für Kinder und in streng reglementierten Bereichen wie der Alkohol-, Lebensmittel- und Glücksspielbranche. Dabei agiert der Werberat frei von staatlicher Aufsicht als unabhängiges Selbstkontrollorgan der Wirtschaft. 

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Text: / handwerksblatt.de

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