Entgegen der Vereinbarung kam es zu einer Seebestattung der Urne in der Ostsee.

Entgegen der Vereinbarung kam es zu einer Seebestattung der Urne in der Ostsee. (Foto: © dolgachov/123RF.com)

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Schmerzensgeld wegen des falschen Bestattungsorts

Betriebsführung

Das Landgericht Bielefeld sprach einer Witwe 2.500 Euro Schmerzensgeld zu, weil der Bestatter eine Seebestattung in der Ostsee anstatt in der Nordsee durchgeführt hatte.

See ist See, hatte sich der Bestatter wohl gedacht. Der Kundin war aber wichtig, dass ihr verstorbener Mann in der Nordsee beigesetzt wird. Die Bestattung in der Ostsee ist eine Verletzung des Vertrages, urteilte das Landgericht Bielefeld und sprach der Witwe ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro zu.

Der Fall

Eine Witwe hatte mit dem Bestatter vereinbart, dass der Leichnam ihres Mannes eingeäschert und in der Nordsee beigesetzt werden sollte. Das Paar hatte eine besondere Verbindung zur Nordsee, deshalb hatte sich der Verstorbene dort eine Seebestattung gewünscht. Entgegen der Vereinbarung kam es aber zu einer Seebestattung der Urne in der Ostsee. Die Witwe konnte es nicht verwinden, ihrem Ehemann seinen Wunsch nicht erfüllt zu haben. Sie erklärte, deshalb unter Schlafstörungen, Bluthochdruck und Depressionen zu leiden. Daher klagte sie vom Bestattungsunternehmen 10.000 Euro Schmerzensgeld ein,

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Das Urteil

Das Landgericht Bielefeld entschied, dass der Bestatter der Witwe ein Schmerzensgeld zahlen muss. Durch die Seebestattung in der Ostsee anstatt der Nordsee habe er fahrlässig seine Pflichten aus dem Vertrag verletzt. Das Schmerzensgeld sei aber nur in Höhe von 2.500 Euro gerechtfertigt, da der Sachverständige zwar Schlafstörungen und Depressionen in Folge der falschen Bestattung feststellen konnte, aber keinen Bluthochdruck.

Landgericht Bielefeld, Urteil vom 6. Oktober 2021, Az. 5 O 170/17 

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Text: / handwerksblatt.de