Scheidung: Wie die Kammern helfen
Nein, bei Eheproblemen helfen die Kammern nicht! Aber die Berater können einen Gesellschaftervertrag "scheidungssicher" gestalten, damit nicht auch noch die Kompagnons die Folgen einer Ehekrise zu spüren bekommen.
Der schlimmste Fall in der Beratungspraxis von Dietmar Kölker zählt gleichzeitig zu seinen schönsten. Als sich der Inhaber eines zahntechnischen Labors von seiner Frau trennen wollte, waren die Fronten verhärtet. "Es ging um eine große Summe und die Eheleute waren richtig verkracht", erinnert sich der Betriebsberater der Handwerkskammer Düsseldorf. Da die Rechtsbeistände der Streitenden die Lage nicht entspannen konnten, schritt Kölker ein. "Ich habe mich ohne die Anwälte mit ihnen an einen Tisch gesetzt und die ganze Sache eingerenkt." Solche Erfolgserlebnisse sind für ihn jedoch nicht an der Tagesordnung.
Oft führen unklare rechtliche Verhältnisse zu Problemen. "Obwohl wir bereits in den Gründungsberatungen auf das Thema Scheidungen hinweisen, verzichten viele Betriebsinhaber auf einen Ehevertrag", hat Kölker beobachtet. Dabei sollten ihnen die seit Jahren ansteigenden Scheidungszahlen eigentlich zu denken geben. "Fast jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden, da sind auch viele Betriebsinhaber mit dabei", stellt Kölker fest.
Existenz der Mitgesellschafter bedroht
Wenn die Ehepartner nichts anderes vereinbart haben, geht der Wert des Unternehmens bei einer Scheidung mit in die Berechnung des Zugewinnausgleichs ein. Das kann fatale Folgen für an der Trennung unbeteiligte Dritte nach sich ziehen. Etwa für den Mitgesellschaftern einer GbR, GmbH & Co KG oder einer KG. "Wenn der eine Gesellschafter die Forderungen seiner scheidenden Ehefrau durch erhöhte Privatentnahmen aus der Firmenkasse begleicht, kann auch die Existenz des Mitgesellschafters bedroht sein", warnt Kölker.
Bei der Gründung einer GbR, GmbH & Co KG oder KG empfiehlt Kölker deshalb, neben den gesellschaftsrechtlichen auch privatrechtliche Vereinbarungen zu treffen. So könne das Unternehmen etwa aus Ehestreitigkeiten von vornherein herausgehalten werden, indem die Partner eine Gütertrennung vereinbaren oder sich für den modifizierten Zugewinnausgleich entscheiden. Hier sind Notare oder Anwälte für Familienrecht die richtigen Ansprechpartner.
Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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