Neues Absicherungsmodell für Arbeitszeitkonten
Flexible Arbeitszeiten sind in der Bauwirtschaft auf dem Vormarsch, schon 50 Prozent der deutschen Baubetriebe nutzen sie. Denn damit lassen sich saisonale Auftragsschwankungen sehr gut ausgleichen.
Zur Absicherung der Zeit- und Entgelt-Guthaben gibt es verschiedene Modelle. Für die Bauwirtschaft wurde eine neue Branchenlösung entwickelt. Das Angebot für die Unternehmen der Bauwirtschaft hat die Soka-Bau (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG) entwickelt.
Mit Arbeitszeitflexibilisierung und Saison-Kurzarbeitergeld kann man eine ganzjähriger Beschäftigung in der Bauwirtschaft fördern. Bei Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März werden vorhandene Arbeitszeitguthaben eingesetzt, bevor Saison-Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung bezogen werden muss.
Dadurch erhalten Arbeitnehmer auch in Monaten mit Ausfallzeiten einen Nettolohn, der vergleichbare Einkünfte aus Saison-Kurzarbeitergeld übersteigt. Dieser positive Effekt wird durch das so genannte Zuschuss-Wintergeld noch verstärkt, das als Nettoleistung von den Arbeitsagenturen gewährt wird.
Sozialpartner, Unternehmen, Banken und Versicherungen haben verschiedene Modelle zur Absicherung von Arbeitszeitguthaben entwickelt. Die im Markt vorhandenen Absicherungslösungen lassen sich nach drei Grundmodellen unterscheiden: Bürgschaftslösungen, Kautionsversicherungen und Anlagemodelle.
Bürgschaftslösungen
Bei einer Bürgschaft, der eine Bonitätsprüfung des Unternehmens vorausgeht, verpflichtet sich das Kreditinstitut gegenüber den Beschäftigten, für die Erfüllung der maximalen Verbindlichkeiten aus den Arbeitszeitkonten einzustehen. Die Bürgschaftssumme wird in voller Höhe auf die Kreditlinie angerechnet. Bürgschaftsmodelle kommen deshalb grundsätzlich nur für Betriebe in Frage, die ihre Kreditlinie noch nicht ausgeschöpft haben.
Kautionsversicherungen
Bei einer Kautionsversicherung übernimmt eine Versicherungsgesellschaft gegenüber den Beschäftigten eine Bürgschaft und sichert damit die maximalen Arbeitszeitguthaben ab. Dabei hinterlegt der Betrieb in der Regel eine Sicherheit (Kaution) in Höhe von durchschnittlich 20 Prozent der Bürgschaftssumme. Bürgschaftssummen im Rahmen von Kautionsversicherungen werden nicht generell auf die Kreditlinie angerechnet, bedürfen jedoch ebenfalls einer jährlichen Bonitätsprüfung.
Anlagemodelle
Wer ein Anlagemodell zur Absicherung von Arbeitszeitkonten wählt, richtet Depotkonten bei einer Anlagegesellschaft ein. Es gibt - je nach Anbieter - die Möglichkeit, für jeden Beschäftigten ein eigenes Konto einzurichten oder ein Globalkonto anzulegen, in dem die Entgeltansprüche aus allen Arbeitszeitkonten gesammelt werden. Anlagemodelle bewirken eine unternehmensexterne Ausfinanzierung der Guthaben aus den Arbeitszeitkonten und gelten dadurch als besonders insolvenzsicher. Die externe Kapitalanlage führt zu Zinserträgen in Verbindung mit meist geringen Kosten.
Branchenlösung für die Bauwirtschaft
Speziell für die Arbeitszeitflexibilisierung in der Bauwirtschaft wurde die Absicherungslösung Sikoflex von Soka-Bau entwickelt. Sikoflex hat die Grundmerkmale eines Anlagemodells und bietet als Branchenlösung für Arbeitgeber der Bauwirtschaft mehrere Vorteile. So ist die monatliche Anpassung der Wertguthaben durch elektronische Datenübermittlung direkt aus einem Baulohnprogramm heraus möglich und reduziert damit den betrieblichen Aufwand auf ein Minimum. Auch der Zahlungsverkehr erfolgt automatisiert.
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Infos zu SikoflexAbgesichert wird durch die monatlichen Anpassungen stets die exakte Summe aller Guthaben, so dass überhöhte Absicherungssummen mit unnötigen Kosten vermieden werden. Gleichzeitig erfolgt eine Liquiditätsrückführung in den Betrieb immer dann, sobald Zeitguthaben aufgelöst und vergütet werden müssen. Da dies meist in auftragsschwachen Zeiten geschieht, bietet Sikoflex eine sinnvolle Unterstützung der betrieblichen Liquiditätsplanung. Die Branchenlösung für Baubetriebe sei deutlich kostengünstiger als eine vergleichbare Bürgschaftslösung oder Kautionsversicherung, betont die Soka-Bau. Zusätzliche Treuhänderkosten fielen nicht an, da die Abrechnung im Insolvenzfall von Soka-Bau durchgeführt werde.
Weitere Informationen: Soka-Bau, Tel.: (0611) 707-44 77
Text:
Ulrike Lotze /
handwerksblatt.de
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