Mangel am Auto? Widerruf statt Gewährleistung!
Unzufrieden mit dem Auto und kein Gewährleistungsrecht? Dann ist der Widerruf eines PKW-Darlehens interessant. Käufer von finanzierten Fahrzeugen können es bei fehlerhaften Verträgen zurückgeben.
Wer Mängel an seinem Fahrzeug findet, hat als Käufer das gesetzliche Gewährleistungsrecht auf seiner Seite. Dieses ist aber inhaltlich und zeitlich begrenzt. Der Widerruf des Kfz-Kredits – wie bei Immobiliendarlehen – bietet in den meisten Fällen hingegen finanzielle Vorteile, denn die Darlehensverträge vieler Autobanken sind fehlerhaft.
Bei der Rückabwicklung können die Käufer das gebrauchte Fahrzeug an die Bank zurückgeben und erhalten im Gegenzug in der Regel Geld zurück. Käufer, die ihren Wagen nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Händler vermittelten Kredit finanziert haben, dürfen diesen zeitlich unbeschränkt widerrufen. Wer den Kreditvertrag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen hat, dem werden nicht mal die gefahrenen Kilometer abgezogen.
Diesel zurückgeben
Gerade für die Besitzer eines Dieselfahrzeugs eröffnen sich so Möglichkeiten, dem zögerlichen Verhalten der Auto-Konzerne entgegen zu treten – vor allem, wenn es zu Fahrverboten in Innenstädten kommen sollte. Aber auch andere Autokäufer, die in den vergangenen Jahren entsprechende Kreditverträge unterzeichnet haben, können von einem Widerruf profitieren.
Ein kostenloser Online-Rechner gibt Auskunft, ob sich ein Widerruf lohnt.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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