(Foto: © kritchanut/123RF.com)

Vorlesen:

Leasingvertrag: Restwertklausel ist unwirksam

Beim Restwertleasing muss der Kunde garantieren, dass das Fahrzeug zum Ende der Leasingzeit noch den kalkulierten Wert aufweist. Wird dieser unterschritten, muss der Kunde einen Ausgleich zahlen. Eine entsprechende Restwertgarantieklausel erklärte das Landgericht Mönchengladbach jetzt für unwirksam.

Folge: die Nachzahlungspflicht des Kunden entfällt.

"Die Autohändler und Herstellerbanken setzen oft zu hohe Restwerte in die Verträge ein, damit sie niedrigere Leasingraten ausweisen können. Der Kunde wird so über die wahre wirtschaftliche Belastung des Leasings getäuscht", erklärt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp.

Das Gericht urteilte, die Kunden müssten ausdrücklich auf die Gefahr hingewiesen werden, dass der kalkulierte Rücknahmewert unrealistisch ist. Ein solcher Hinweis fehlte in dem Leasingvertrag.

Das könnte Sie auch interessieren:

Zurzeit läuft das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-24 U 15/10.

Kunden können ihr Risiko nicht einschätzen

Außerdem rügte das Gericht, dass der Kunde eine Selbstauskunft unterschreiben musste, wie viele Kilometer er voraussichtlich fahren wird. Hierdurch könne beim Kunden das Missverständnis entstehen, zu einer Nachzahlung könne es nur bei Überschreitung der angegebenen Laufleistung kommen. "Solche Fehler finden sich in Leasingverträgen vieler Hersteller. Betroffene Kunden haben gute Chancen, sich gegen Forderungen zu wehren", meint Goldkamp.

Auto-Experte Professor Ferdinand Dudenhöffer (Universität Duisburg-Essen) hat das Landgericht Mönchengladbach für sein Urteil zum Restwert-Leasing gelobt. Er warnt Verbraucher generell vor Restwert-Leasingverträgen.

"Der Kunde kann die zukünftigen Gebrauchtwagenpreise nicht einschätzen. Damit besteht das hohe Risiko, dass ein überhöhter Restwert in den Leasingvertrag genommen wird und zum Schluss eine hohe Nachforderung kommt. Einen überhöhten Restwert kann der Kunde nicht einschätzen – aber er wird mit der niedrigen Monatsrate geködert. Das ist mehr als unfair", so Dudenhöffer im Interview.

Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 12.01.2010, Az. 3 O 265/09

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: