Bei der Rückgabe eines Fahrzeugs kann der Leasinggeber nicht verlangen, dass der Wagen wie neu aussieht.

Bei der Rückgabe eines Fahrzeugs kann der Leasinggeber nicht verlangen, dass der Wagen wie neu aussieht. (Foto: © Wang Tom/123RF.com)

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So vermeiden Sie Stolperfallen beim Kfz-Leasing

Betriebsführung

Was unterscheidet eine Kilometerabrechnung von der Restwertfixierung? Wie bereitet man sich am besten auf den Rückgabetermin vor? Hier lesen Sie, worauf man beim Kraftfahrzeug-Leasing achten sollte.

Wer sich rechtzeitig auf die Rückgabe seines Wagens vorbereitet, kann hohe Nachzahlungen beim Kraftfahrzeug-Leasing vermeiden. Wir geben einen kurzen Überblick.

Kilometerabrechnung oder Restwertfixierung?

Schon vor Abschluss des Leasingvertrags sollte man sich gut überlegen, was einem wichtig ist. Die Laufzeit sollte eine Rolle spielen. Außerdem sollte jeder das Kleingedruckte anschauen, um zu erkennen, welche tatsächlichen Kosten im schlechtesten Falle auf einen zukommen können.

Vorher sollte man sorgfältig kalkulieren, wie viel Fahrleistung man benötigt und welche Erfahrungen man früher mit anderen Autos gemacht hat. Das ist wichtig, weil man danach die Art des Vertrags wählen sollte: Man unterscheidet zwischen Kilometerabrechnung und Restwertfixierung. Bei der Kilometer-Variante wird es teuer, wenn am Ende doch mehr gefahren wurde als geplant.

Jeder Kratzer mindert den Restwert

Bei der Restwertfixierung schlägt unter Umständen jeder Kratzer zu Buche. Diese Vertragsart ist nicht empfehlenswert, wenn man in einer belebten Gegend wohnt und keine Garage hat. Zudem gibt es bei dieser Variante eine große Unwägbarkeit: Da man Unfälle nicht voraussagen kann, kann man nicht erahnen, wie weit das bei Leasingbeginn angenommene Restwertrisiko und der tatsächliche Fahrzeugwert am Ende auseinanderliegen.

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Vor Unterschrift sollte jeder Leasingnehmer auch prüfen, ob nicht weitere Klauseln im Vertrag stehen, die einem Probleme bereiten könnten: Etwa, dass das Fahrzeug rauch- oder tierhaarfrei bleibt, der Fahrerkreis eingeschränkt ist oder der Leasingnehmer im schlimmsten Falle das Auto kaufen muss, also ein sogenanntes Andienungsrecht vereinbart wird.

Augen auf vor der Rückgabe!

Die Rückgabe des Autos ist der entscheidende Moment, den man gut vorbereiten sollte. Dazu gehört eine gründliche Reinigung des Fahrzeugs von innen und außen.

Je nach Zustand des Wagens kann es sinnvoll sein, einen – früheren - Vorabnahmetermin zu vereinbaren, bei dem ein Mängelprotokoll erstellt wird. So kann der Leasingnehmer die Schäden vor der Rückgabe selbst noch beseitigen lassen. Dies ist in der Regel deutlich günstiger als die Gebühr, die der Leasinggeber verlangt, da er neben den Reparaturkosten seinen Aufwand in Rechnung stellt.

Gutachten erstellen lassen

Sind Schäden nicht zu leugnen, kann auch ein vorheriges Gutachten eine gute Idee sein. Damit kann man die Kosten vorher einschätzen. Der Leasingvertrag legt unter Umständen fest, wer einen solchen Gutachter bestellt und bezahlt. Auch hier gilt: vorher Kleingedrucktes lesen! 

Abnutzung ist normaler Gebrauch

Kratzer hin, Dellen her: Bei der Rückgabe eines Fahrzeugs kann der Leasinggeber nicht verlangen, dass der Wagen wie neu aussieht. Normale Abnutzungsspuren, darunter können auch kleinere Steinschläge fallen, führen erst einmal nicht zum Minderwert. Zur Feststellung des Wertes gibt es allerdings keinen fixen und objektiven Rahmen. Eindeutig liegt der Fall nur bei Unfallschäden, übermäßiger Verschmutzung des Innenraums oder Mehrkilometern: Sie führen zu entsprechenden Nachforderungen.

Bei allen anderen Mängeln wird es schwierig und oft ist eine Beweisführung notwendig. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Wagen innen und außen detailliert fotografieren, das Übergabeprotokoll des Leasinggebers vor Unterschrift sorgfältig prüfen. Ein Tipp ist auch, bei der Rückgabe einen Zeugen mitzunehmen.

Der Leasinggeber sitzt nicht automatisch am längeren Hebel. So zeigt zum Beispiel ein Fall des Amtsgerichts Köln, dass der Leasingnehmer selbst einen vom TÜV-Gutachter errechnete Minderwert nicht ohne Weiteres akzeptieren muss (Az. 134 C 311/11).

Nächster Wagen: Gute Position zum Verhandeln!

Wer plant, beim gleichen Autohändler einen neuen Wagen zu leasen, sollte sich diese Verhandlungsposition zunutze machen. So kann man versuchen, für das Folgefahrzeug vertraglich festzuhalten, dass für den alten Wagen keine Nachforderungen anfallen.

Auch andere Punkte sollte man vor Unterzeichnung des Leasingvertrags ansprechen: So kann man vereinbaren, dass der Händler bei Nachweis aller Inspektionen und Ölwechsel in Vertragswerkstätten mit einer möglichen Abnutzung gegenrechnet. In dem Fall sollte man unbedingt entsprechende Quittungen und Nachweise aufbewahren.

Eine weitere Möglichkeit ist, das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zu kaufen. Je nach Zustand des Wagens kann der entsprechende Restwert dann ein guter Preis sein. Dazu ist der Händler allerdings nicht verpflichtet. Wer mit diesem Gedanken spielt, sollte bereits vor Leasingbeginn eine Kaufoption in den Vertrag aufnehmen lassen, um am Ende die Entscheidung selbst treffen zu können.

Quelle: ARAG

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Text: / handwerksblatt.de

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