KfW-Förderung für energieeffiziente Neubauten startet wieder
Die Neubauförderung für energieeffiziente Neubauten bei der KfW startet wieder, allerdings mit halbierten Fördersätzen. Der Fördertopf ist mit einer Milliarde Euro gefüllt und dürfte schnell leer sein. Das Baugewerbe kritisiert, dass im Anschlussprogramm das Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen vorausgesetzt wird.
Ab dem 20. April können Bauherren wieder neue Anträge bei der KfW für das "Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40)" stellen. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Es steht ein Budget von einer Milliarde Euro zur Verfügung.
Die Effizienzgebäude 40 und Effizienzhäuser 40 werden dann nur noch in Kombination mit Erneuerbaren Energien (EE-Klasse), Nachhaltigkeit (NH-Klasse) oder als Plus-Variante (nur Wohngebäude) gefördert.
Wichtig: Private und gewerbliche Interessenten müssen ihren Antrag auf den förderfähigen Kredit bei der KfW einreichen, bevor sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vorher in Anspruch genommen werden.
Fördertopf wird voraussichtlich schon in Kürze leer sein
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erklärt, er freue sich, dass die Neubauförderung mit einem Angebot für Wohn- und Nichtwohngebäude bald wieder starten kann. "Damit fördern wir effiziente Neubauten. Das ist eine Maßnahme, um bei Neubauten den Energieverbrauch zu senken." Für die Förderprogramme musste das Ministerium am 24. Januar einen vorzeitigen Förderstopp aussprechen.
Der Minister weist darauf hin, dass das Budget wie angekündigt auf eine Milliarde Euro begrenzt ist. "Man muss sich also darauf einstellen, dass dieses sehr schnell ausgeschöpft sein wird."
Wie schnell das sein wird, kann man ahnen: "Bei Wohngebäuden beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten weiterhin 150.000 Euro je Wohneinheit", berichtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Konditionen Nähere Informationen zu den Konditionen für die "Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) - Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen" finden Sie auf der Seite "Deutschland machts effizient" zum Download
Keine Förderung für den Einbau von Gasheizungen
Damit möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten, wurden die Fördersätze halbiert.
Bei Wohngebäuden fördert die KfW diese drei Effizienzhaus-Stufen:
- Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 Prozent Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro
- Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 Prozent Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
- Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 Prozent Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
Auch die Förderbedingungen wurden geändert. Der Einbau von Gasheizungen werde wie angekündigt nicht mehr gefördert. "Wir beenden damit einen Anachronismus. Das ist politisch allemal angezeigt", sagte Habeck. Der Neustart der Neubauförderung gehe mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. "Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten."
Parallel dazu will man vor allem die "dringend notwendige Sanierung" fördern. Das sei enorm wichtig, um im Gebäudebereich beim Klimaschutz voranzukommen, so der Minister weiter. Hier gebe es eine "sehr erfreuliche hohe Dynamik, die hilft, Energie und Energiekosten zu sparen".
Die Neuausrichtung der Neubauförderung erfolgt in drei Schritten
Schritt 1: Neustart der EH-40 Neubauförderung ab 20. April
Das Programm EH 40 ist auf eine Milliarde gedeckelt. Die Förderkonditionen werden angepasst. Die Fördersätze werden halbiert. Angesichts des begrenzten Fördervolumens sollen möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können. Das Ministerium weist darauf hin, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft werden.
Schritt 2: Neue Konditionen im Programm EH40-Nachhaltigkeit
Wenn das Budget im Laufe des Jahres aufgebraucht ist, soll die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) mit "anspruchsvolleren Konditionen" fortgeführt werden, heißt es. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermögliche eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31. Dezember 2022 gelten.
Das QNG Siegel ist seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sogenannten "Nachhaltigkeitsklasse" der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Schritt 3: Neues Programm mit dem Titel "Klimafreundliches Bauen" ab 2023
Ab Januar 2023 ist ein neues umfassendes Programm mit dem Titel "Klimafreundliches Bauen" geplant. Dieses soll das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiterentwickeln und die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes werde noch erarbeitet.
Baugewerbe kritisiert: Neues Qualitätssiegel wird zum Hemmnis
Kritik an der neuen Förderstruktur kommt vom Baugewerbe. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), warnt vor zu geringen Förderlaufzeiten für Bauwillige: "Es ist gut und wichtig, dass rund drei Monate nach dem abrupten Stopp die Förderung wieder aufgenommen wird und neue Anträge eingereicht werden können. Aber: Auch mit einer Halbierung der Kreditsätze wird das Budget innerhalb sehr kurzer Zeit aufgebraucht sein. Dass die Förderung für Gasheizungen komplett ausfällt, wird daran nichts ändern."
Infos Mehr zu dem Qualitätssiegel "Nachhaltige Gebäude" (QNG) erfahren Sie auf den Seiten des Bundesbauministeriums nachhaltigesbauen.de. Ab dem 20. April soll es dort Informationen auch zu Wohngebäuden geben.
Ein Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen in diesem Jahr dann noch zur Fördervoraussetzung zu machen, werde für viele Bauwillige zusätzlich zum Hemmnis werden. Für die Vergabe des Siegels gebe es nicht ansatzweise genügend Prüfkapazitäten, kritisiert Pakleppa.
"Es kommt jetzt darauf an, die Rahmenbedingungen für das ab 2023 laufende Programm ,Klimafreundliches Bauen‘ möglichst früh zu definieren. Bauherren und Unternehmen brauchen wieder verlässliche Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit."
Quelle: BMWK; ZDB
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
2 Kommentare
Kommentar schreiben