Fußballspiel als Betriebsausgabe
Lädt ein Betrieb Kunden und potenzielle Neukunden zu einem Spiel der Fußball-Bundesliga ein, können die Kosten für die Eintrittskarten abziehbare Betriebsausgaben sein. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden.
Eine steuerliche Abzugsfähigkeit der genannten Aufwendungen liegt laut Urteil aber nur vor, wenn der Betrag als Geschenk 35 Euro nicht überschreitet oder die Einladung zu Veranstaltungen und Bewirtungen das Ziel verfolgt, eine konkrete Gegenleistung des Eingeladenen zu fördern und damit nicht als Geschenk qualifiziert wird.
Möglich ist darüber hinaus auch eine einkommensmindernde Berücksichtigung der Aufwendungen als Sponsoringaufwand, wenn die Aufwendungen als Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen zur Förderung bestimmter Personen oder Personengruppen und/oder Organisationen verstanden werden können, mit denen regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.
Bundesfinanzhof, Urteil v. 17.2.2010 - I R 79/08
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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