Wer sich nicht strikt an die Spielregeln hält, für den kann es richtig teuer werden. (Foto: © wetzkaz/123RF.com)

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Fußball-Großereignisse: So dürfen Sie werben

Egal ob WM oder EM: Wenn ein Unternehmen Produkte und Dienstleistungen im Kontext von Fußball-Großereignissen vermarkten möchten, gibt es dabei einige Spielregeln zu beachten.

Die Vermarktung der kommerziellen Rechte, das heißt Medien-, Marketing-, Lizenzierungs- und Ticketing-Rechte, liegen ausschließlich in den Händen der FIFA. Sie ist Inhaberin etlicher Schutzrechte, die zum Beispiel im Zusammenhang mit dem  FIFA World Cup™ verwendet werden, darauf weist die Handwerkskammer Cottbus hin.

Werbung mit der Fußball-WM

Eine Werbung unter Bezugnahme auf die Weltmeisterschaft (in allen Formen von Print- und digitalen Medien wie etwa gedruckte Publikationen, TV, Web, Mobil-Anwendungen, Apps und Social Media) kann zulässig sein, wenn die Werbeaussage rein beschreibend ist und nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Es darf keine unlautere Rufausnutzung oder -beeinträchtigung, keine gezielte Behinderung und Herkunftstäuschung oder sonstige Verwechslungsgefahr oder Verknüpfung mit der FIFA hervorgerufen werden.

Beispiele für zulässige Werbung:

- "Das Fußballfieber steigt, die Preise fallen: 20 Prozent auf alles während der WM".
- "Fan-Wurst für 2,50 Euro"
- "Weltmeister-Produkt"

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Nicht empfehlenswert ist

- Offizielle Marken/Logos und Embleme der FIFA oder Dritter ohne entsprechende Lizenz zu verwenden (sei es in der Printwerbung, sei es in der Verwendung als Apps oder sonstige mobile Services, Desktop-Wallpaper, auf Social-Media-Plattformen, etc.).
- Verwendung von FIFA-Merchandisingprodukte zur Schaufenstergestaltung.
- einen Hinweis, der den Eindruck erweckt, man sei offizieller Sponsor, Förderer, Unterstützer oder sonstiger Partner der FIFA. Gleiches gilt, wenn der Verbraucher davon ausgehen könnte, es handle sich um offizielle FIFA-Waren oder spezielle Weltmeisterschaft-Produkte (Merchandising-Produkte).

Was droht bei Verstößen?

Wenn Unternehmen versuchen, das offizielle Emblem, das offizielle Maskottchen oder den Pokal für ihre eigenen kommerziellen Zwecke illegal zu nutzen, wird dies als "Ambush Marketing" ("Trittbrett-Fahrer") bezeichnet. Hier drohen dem betroffenen Unternehmen Unterlassungs-, Beseitigung-, Auskunfts- und Schadensersatz-Ansprüche seitens der FIFA. Das kann schnell Kosten in fünfstelliger Höhe verursachen.

Quelle: Handwerkskammer Cottbus

Text: / handwerksblatt.de

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