Friseurbesuch in Corona-Zeiten: Minister lobt Hygienekonzept
Ab dem 4. Mai dürfen Friseure wieder öffnen. Friseurmeister Bernd Kiefer hat an einem Hygienekonzept für den Re-Start mitgearbeitet. Der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing plädiert dafür, das Wissen der Betriebe insgesamt mehr einzubinden.
Wie können Friseurinnen und Friseure während der Corona-Pandemie sicher arbeiten? Die zuständige Berufsgenossenschaft BGW hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Friseurbetriebe erarbeitet, ein Hygieneschutzkonzept .
Das Friseurhandwerk will damit auch zeigen, dass man den Anforderungen des Gesundheits- und Infektionsschutz im täglichen Betrieb entsprechen kann, wenn es am 4. Mai wieder losgeht.
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Eingebunden in das Konzept für den Re-Start der Salons war Friseurmeister Bernd Kiefer, Inhaber des Salons Struwwelpeter in Flörsheim-Dalsheim (Rheinland-Pfalz). Der Obermeister der Friseurinnung Rheinhessen bekam jetzt Besuch von Landeswirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
Wissen und Kreativität der Betriebe nutzen
"Unsere Unternehmen gehen sehr verantwortungsvoll und überaus lösungsorientiert mit der gegenwärtigen Situation um", lobte der Minister. Das Hygienekonzept des Friseurhandwerks zeige, dass die Betriebe bereit sind, ihren Betriebsalltag unter hohen Auflagen fortzuführen.
"Wir sollten die Erfahrung, das Wissen und die Kreativität der Betriebe viel stärker bei der Eindämmung der Corona-Pandemie nutzen", forderte Wissing. Er plädiert dafür, einheitliche und nachvollziehbare Infektionsschutzregeln zu etablieren, die sowohl den Betrieben als auch den Bürgerinnen und Bürgern Orientierung böten.
"Ein Dschungel an Regeln hilft niemandem"
Immer neue Regeln für jede Branche und jeden Betrieb seien schwer nachvollziehbar und führten eher zu Verwirrung. "Wir brauchen klare einheitliche Regeln für alle Bereiche", sagte Wissing.
"Auf Grundlage eines strikten Gesundheits- und Infektionsschutzes müssen wir Regeln definieren, die dann branchenübergreifend für alle verbindlich sind. Was niemandem hilft, ist ein kaum durchschaubarer Dschungel an Regeln." Das erschwere die Umsetzung und gehe zulasten der Akzeptanz.
So soll der Infektions- und Gesundheitsschutz im Friseurbetrieb umgesetzt werden (Auszüge):
- Kunden und Mitarbeiter müssen Mund-Nasen-Schutz tragen,
- Mitarbeiter außerdem Handschuhe.
- Arbeitsplätze befinden sich in 1,50 Meter Abstand zueinander.
- Kunden sollten sich bei Ankunft im Laden ihre Hände reinigen,
- Getränke sowie Zeitschriften werden nicht ausgegeben,
- Läden werden regelmäßig gelüftet.
- Alle Kunden erhalten eine Haarwäsche.
- Friseurbestecke werden nach Gebrauch desinfiziert.
- Es muss auf konsequente Basis- und Händehygiene geachtet werden.
- Die Regeln werden den Mitarbeitern über eine Unterweisung vermittelt.
Die Frage, unter welchen Auflagen Friseurbetriebe ab 4. Mai öffnen dürfen, wurde abschließend im Bund-Länder-Gespräch zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie am 30. April behandelt.
Quelle: Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz
Standard für Friseure Der branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für Friseurbetriebe ist auf www.bgw-online.de/corona zu finden
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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