Energetische Sanierung: Reformierte BEG-Förderung startet
Fenster, Türen oder Gasheizungen austauschen oder das ganze Haus sanieren: Die neue Gebäudeförderung (BEG) startet mit reduzierten Fördersätzen. Das Baugewerbe rechnet mit einer deutlich sinkenden Sanierungsrate. Der SHK-Verband spricht von einem "Eigentor".
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird neu aufgestellt. Möglichst viele Menschen sollen von dem Förderprogramm profitieren, damit sie "Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen", meldet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK).
Die Fördersätze wurden reduziert, dafür sollen mehr Menschen von dem Programm profitieren, heißt es. Jährliche Bewilligungen von 13 bis 14 Milliarden Euro sollen möglich sein, davon etwa zwölf bis 13 Milliarden Euro für Sanierungen. Handwerksverbände aus dem Bausektor sehen die Änderungen und den abrupten Stopp der Förderung von EH-100-Sanierungen kritisch. Auch der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) bei einer Komplettsanierung wird nicht mehr gefördert. Nur noch bei Einzelmaßnahmen (aber nicht bei Heizungen).
Die KfW fördert jetzt nur noch Komplettsanierungen (sogenannte systemische Maßnahmen) für Wohn- und Nichtwohngebäude. Zuschüsse gibt es nicht mehr. Die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen für private Haushalte, etwa die Dämmung der Fassade, wird somit komplett gestrichen. Für Einzelmaßnahmen (sogenannte BEG EM) beantragt man die Fördermittel künftig beim BAFA. Hier bleibt die Zuschussvariante erhalten.
Gasbetriebenen Heizungen und Wärmepumpen werden jetzt nicht mehr gefördert. Auch keine Kombigeräte – bestehend aus Gasbrennwertheizung und Wärmepumpe. Stattdessen wird ein Heizungs-Tausch-Bonus eingeführt.
Neu ist auch, dass die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden auf fünf Millionen Euro reduziert wird.
Die Änderungen treten in gestufter Reihenfolge in Kraft:
- Seit dem 28. Juli 2022 greifen zunächst die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Für Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 bei der KfW eingegangen sind, gilt ein Vertrauensschutz. Die Antragsteller erhalten weiter die alten Förderkonditionen.
- Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2022. Hierzu zählt unter anderem die Absenkung der Fördersätze für die Einzelmaßnahmen, die Aufhebung aller Förderungen für Gasheizungen sowie die Einführung des Heizungs-Tausch- Bonus. Die Gasheizung muss dafür mindestens 20 Jahre alt sein. Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können noch bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden.
- Die Neubauförderung soll später vom Bundesbauministerium in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet werden. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter.
"Großes Investitionsvolumen hebeln"
Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung sei die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise. "Beides erhöht die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen. Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.
Wichtig sei dabei, mit den verfügbaren staatlichen Mitteln "ein möglichst großes Investitionsvolumen zu hebeln und dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele bei der Sanierungsförderung zum Zuge kommen", so Habeck weiter.
"In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Das ist in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt. Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand", so Habeck. Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liege bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau.
Förderbedingungen
- Die Fördersätze wurden um fünf bis zehn Prozentpunkte abgesenkt. Sie liegen bei den Einzelmaßnahmen (maximal förderfähige Kosten von 60.000) zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen.
- Bei Komplettsanierungen (maximal förderfähige Kosten von 150.000) liegen sie zwischen bis zu 25 Prozent für eine Sanierung auf die EH 85 Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45 Prozent für eine Sanierung auf EH 40 Stufe.
Beispiel Fenstertausch und Wärmepumpe Früher konnte man zum Beispiel rund 15.00 Euro beim Fensteraustausch bekommen, nach Reform sind es 12.000 Euro für die neuen Fenster. Beim Einbau einer Wärmepumpe lag der maximale Fördersatz bislang bei maximal 50 Prozent, jetzt liegt er bei 40 Prozent auf die Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit, dies entspricht einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro. Früher bekam man bis zu 30.000 Euro, nach der Reform bis zu 24.000 Euro für die Wärmepumpe.
Baugewerbe: "Der Schuss wird nach hinten losgehen"
Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, kritisiert die Neuregelung. Insbesondere den Stopp der Förderung von EH-100-Sanierungen und die Anpassung der Fördersätze nach unten lehnt der Verband ab. Dies sei genau das Gegenteil von dem, was eigentlich notwendig wäre. "Eigentümer und Eigentümerinnen bräuchten eine höhere Förderung anstelle einer niedrigeren, wenn man den Umstieg von fossilen auf regenerative Energien ernst meint", so Pakleppa.
Es sei zwar richtig, angesichts von Energiekrise und Klimawandel auf die Sanierung des Gebäudebestands zu setzen. Auch die bisherige Sanierungsquote von rund einem Prozent sei zu niedrig. Den vom Bundeswirtschaftsministerium eingeschlagenen Weg hält der ZDB-Hauptgeschäftsführer aber für falsch. Zum Beispiel, dass der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gestrichen wird. Damit hätten Gebäudeeigentümer umfassende Informationen zur Sanierung ihrer Immobilien erhalten. "Weitere und höhere Investitionen werden dadurch angeregt", betont Pakleppa.
Mit dem Einbau von Wärmepumpen und dem Austausch von Fenstern und Türen sei es nicht getan, kritisiert Pakleppa. "Hier irrt das Ministerium. Die Dämmung der Gebäudehülle sowohl der Außenwände als auch von oberster und unterster Geschossdecken ist zur Erreichung der geforderten Standards unbedingt notwendig. Daher wird der Schuss nach hinten losgehen: Es wird weniger saniert werden!" Kritik äußert Pakleppa auch daran, dass es noch keine Informationen zur Neubauförderung ab 2023 gibt.
Dachdecker befürchten weiter sinkende Sanierungsrate
Auch Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), kritisiert die Änderungen bei der Gebäudeförderung: "Das sind fatale Signale und der Hinweis von Minister Habeck, so würden von weniger Förderung insgesamt mehr Antragsteller profitieren, ist nicht nachvollziehbar. Gerade jetzt, wo Bauzinsen wieder steigen, die Lebenshaltungskosten unkalkulierbar sind und die Unsicherheit bezüglich der Energiepreise weiter zunimmt, bieten sinkende Fördersätze für energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmen der Gebäudehülle und der obersten Geschossdecke wenig Anreiz für Bauherren."
Die derzeitige Sanierungsquote sei immer noch dramatisch niedrig, so Marx. Der Verband befürchtet, dass sie weiter sinken statt steigen wird. Und was würden neue Heizungen oder Wärmepumpen in unsanierten alten Gebäuden nützen.
"Das ist ein klassisches Eigentor!"
Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes für das SHK-Handwerk (ZVSHK) Helmut Bramann spricht von einem "klassischen Eigentor". Die Bundesregierung stoße mit dieser "Nacht-und-Nebel-Aktion" allen modernisierungswilligen Investoren vor den Kopf und "leistet jenen einen Bärendienst, die auf diesem so wichtigen Feld für CO2 Einsparung und Klimaschutz ihren Kunden urplötzlich neue Förderbedingungen vermitteln müssen: unserem Handwerk, unseren Fachbetrieben".
Die Streichung der bisherigen Förderung von Gas-Brennwertheizungen ("Renewable Ready") und Gas-Hybridheizungen komme zur Unzeit. Bramann: "Sie durchkreuzt von jetzt auf gleich alle sich derzeit anbahnenden Modernisierungsmaßnahmen im Heizungskeller, die natürlich auch den Gas- und Ölverbrauch in diesem Winter noch reduziert hätten. Angesichts der aktuell nicht ausreichend verfügbaren Wärmepumpen kommt das einem Stop-Signal für den Markt gleich."
Quelle: BMWK; ZDB; ZVSHK, Dachdecker.de
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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