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Zweite Instanz bestätigt: Dumpinglöhne sind Straftat

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Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigte ein spektakuläres Urteil des Landgerichts Magdeburg, das einen Reinigungsunternehmer zu 1.000 Euro Geldstrafe wegen Lohndumpings verurteilt hatte.

Dumpinglöhne sind strafbar, sagen auch die Richter der zweiten (und letzten) Instanz. Im Urteil des erstinstanzlichen Landgerichts (22.04.2010, Az.: 21 Ns 17/09) hieß es seinerzeit: "Egal wie man es betrachtet: Ein Stundenlohn von einem Euro ist als sittenwidrig anzusehen." Das Gericht sprach den 57-Jährigen des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt für schuldig.

Der Mindestlohn für Gebäudereiniger lag zum Zeitpunkt der 18 angeklagten Taten zwischen 2004 und 2006 bei 7,68 Euro. Die Staatsanwaltschaft rechnete vor, dass die Putzfrauen im besten Fall aber nur auf 1,79 Euro die Stunde kamen. Der Sozialversicherung sei durch nicht gezahlte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge 69.000 Euro Schaden entstanden - deren Höhe bemisst sich am Lohnanspruch und nicht an der Höhe des tatsächlich ausbezahlten Lohnes.

Bundesweit erster Fall mit Signalwirkung

Das ist der erste Fall, in dem ein Unternehmer wegen Lohndumpings zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Gericht, Staatsanwaltschaft und Gewerkschaften maßen dem Richterspruch bundesweite Bedeutung zu. Die Revision des Angeklagten verwarf das Oberlandesgericht. Damit ist der Unternehmer vorbestraft.

Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 1. Dezember 2010, Az.: 2 Ss 141/1

Text: / handwerksblatt.de

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