Bei brüllender Hitze mutet es kein Dachdecker seinen Mitarbeitern zu, auf heißen Dächern zu arbeiten. Dafür gibt es jetzt das Sommer-Ausfallgeld. Zunächst für 2020.

Bei brüllender Hitze mutet es kein Dachdecker seinen Mitarbeitern zu, auf heißen Dächern zu arbeiten. Dafür gibt es jetzt das Sommer-Ausfallgeld. Zunächst für 2020. (Foto: © roboriginal/123RF.com)

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Dachdecker: Ausfallgeld jetzt auch bei Hitze

Das Dachdeckerhandwerk reagiert auf den Klimawandel: Das Ausfallgeld, dass es für die Beschäftigten sonst bei regenreichen Herbst- oder Frühjahrstagen gibt, springt jetzt auch im Sommer ein, wenn bei Hitze oder heftigem Regen nicht gearbeitet werden kann.

Im Dachdeckerhandwerk gibt es ein Ausfallgeld, das bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen in den oft regenreichen Herbst- und Frühjahrsmonaten einen finanziellen Ausgleich für die Zeit leistet, in der nicht auf der Baustelle gearbeitet werden kann. 

Durch den Klimawandel kommt es verstärkt zu besonders heißen Sommern und heftigen Starkregen. Die Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks - der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)- dehnen die Ausfallgeldregelung nun auf die Sommermonate aus. Bislang gab es das witterungsbedingte Ausfallgeld nur im April, Oktober und November.

Dieses Ausfallgeld besteht neben dem Saison-Kurzarbeitergeld, das für den gesamten Baubereich in den Wintermonaten gilt. Das Saison-Kurzarbeitergeld wird bei der Arbeitsagentur beantragt. 

Das Ausfallgeld funktioniert so:

  • Alle Dachdeckerbetriebe zahlen eine Umlage an die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (Soka-Dach).

  • Aus diesem Topf erhalten die Arbeitnehmer ein Ausfallgeld in Höhe von 75 Prozent ihres Stundenlohns, um die entstandenen Lohneinbußen durch die ausgefallenen Arbeitsstunden zu mindern.

  • Dies gilt für maximal für 53 Stunden im Kalenderjahr

  • Der Arbeitgeber erhält eine Pauschalerstattung für die von ihm zu tragenden Sozialleistungen.


Der Dachdeckerverband und die Gewerkschaft haben sich darauf verständigt, die Neuregelung zunächst auf 2020 zu begrenzen, quasi als Testlauf. Das neue "Sommer-Ausfallgeld" kann ab dem 1. Juni 2020 bei der Soka-Dach beantragt werden.

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"Kein Chef mutet es seinen Leuten zu, auf brüllend heißen Dachflächen zu arbeiten"

"Auch wenn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr tüchtig sind: Kein verantwortungsvoller Chef mutet seinen Leuten zu, bei extremen Temperaturen auf brüllend heißen Dachflächen in der Mittagshitze zu arbeiten", erklärt Dachdecker- und Klempnermeister Dirk Bollwerk, ZVDH-Präsident und selbst Inhaber eines Dachdeckerbetriebs am Niederrhein.

IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt betont, dass die Beschäftigten nicht die Leidtragenden des Klimawandels sein dürften. "Daher ist es ein wichtiger Schritt, die entstehenden Lohnausfälle durch die Neuregelung abzufedern." Dies sei auch ein Stück gelebte Sozialpartnerschaft.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)

Text: / handwerksblatt.de

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