Betriebsprüfung: Das Klima wird rauer
In letzter Zeit beobachten Unternehmer und ihre Steuerberater, dass das Klima bei der Prüfung immer rauer wird. Die Prüfer stehen unter einem großen Erfolgsdruck und drohen immer öfter mit der Steuerfahndung. Das betrifft auch das Handwerk.
"Betriebsprüfer unterstellen bei fast jeder Betriebsprüfung bewusste Gestaltungen, die mit dem Gesetz nicht im Einklang stehen und zur Steuerreduzierung geführt haben. In diesem Kontext wird auch die Prüfung durchgeführt." Das sagt nicht etwa ein verärgerter Unternehmer, sondern Harald Elster, und des . Elster und seine Steuerberater-Kollegen beobachten schon schon seit einiger Zeit, dass selbst erfahrene Prüfer immer mehr scharf und leistungsorientiert vorgehen.
Die Prüfer müssen ihre Ziele erreichen, sonst droht der Innendienst
Aber woher kommt dieser Stimmungswandel? Laut erhalten die Betriebsprüfer klare Vorgaben, welches Mehrergebnis in einem Kalenderjahr erreicht werden muss. Hierzu werden umfangreiche Statistiken geführt und Prüfer miteinander verglichen. "Prüfer, die seit vielen Jahren im Außendienst tätig sind, befürchten eine Versetzung in den Innendienst, wenn sie die vorgegebenen Ziele nicht erreichen. Der Druck hat für die Prüfer in den Jahren kontinuierlich zugenommen", so der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Diesen Druck geben sie an die Unternehmen weiter. So würden die Prüfer heute immer häufiger und immer schneller mit Mitteln des Steuerstrafrechts drohen, um ein Mehrergebnis zu erzielen. Teilweise schon, bevor überhaupt Prüfungsverhandlungen stattgefunden haben. Auch kleine und mittlere Handwerksbetriebe seien davon betroffen.
Strafverfahren versetzen die Unternehmen in Angst und Schrecken
"Die Prüfer stehen unter einem großen Erfolgsdruck", sagt Harald Elster. Mit der Folge, dass sie zum Beispiel immer öfter "vorschnell Strafverfahren einleiten, die die Unternehmen in Angst und Schrecken versetzen", so Elster. Die Tatsache, dass manche Verfahren schnell wieder eingestellt werden, könne diesen zunehmenden Einzug des Strafrechts in die tägliche Steuerpraxis nicht rechtfertigen, betont der aus Reichshof (Bergisches Land).
Häufige Bargeldeinnahmen machen die Prüfer hellhörig
Auch Unternehmer im Handwerk bekommen es zu spüren, dass der Druck auf die Betriebsprüfer zunimmt. "Aus den ersten Analysen, die ein Betriebsprüfer vor der Aufnahme der Prüfungshandlungen im Unternehmen vorgenommen hat, ergeben sich möglicherweise bereits Abweichungen zu vergleichbaren Unternehmen. Bei Unternehmen, die häufig Bargeldeinnahmen vorzuweisen haben, deutet dies aus der Sicht vieler Prüfer bereits darauf hin, dass nicht alle Einnahmen ordnungsgemäß erfasst wurden", berichtet Elster. Dies treffe insbesondere auf kleine und mittlere Handwerksunternehmen zu.
Drohen mit der Steuerfahndung
"Wenn der Betriebsprüfer dann auf das Steuerstrafrecht hinweist, unterstellt der Unternehmer natürlich sofort, dass die Steuerfahndung eingeschaltet wird, was zu erheblichen persönlichen Belastungen, aber auch Konsequenzen in der Außenwirkung führt", so Elster. Um dies zu verhindern, seien Unternehmer häufig bereit, Mehrergebnisse zu akzeptieren. Sogar dann, wenn diese tatsächlich nicht vorliegen und die Unterlagen ordnungsgemäß erarbeitet wurden.
Aber was kann der Handwerksunternehmer – gemeinsam mit seinem Steuerberater – tun, damit die Prüfung möglichst problemlos abläuft?
Alles dokumentieren
Harald Elster: "Der Unternehmer sollte gemeinsam mit dem Steuerberater dafür sorgen, dass Buchführung und Jahresabschluss ordnungsgemäß dokumentiert sind." Wenn Geschäfte abgewickelt werden, die nicht alltäglich sind, müsse man diese nochmals weiter dokumentieren beziehungsweise aufzeichnen. "Sofern sich aus betriebswirtschaftlichen Analysen Abweichungen zur Branche oder auch zu Vorjahren ergeben, muss man sie untersuchen und im Jahresabschluss ausführlich erläutern."
Wenn der Unternehmer den Eindruck hat, dass der Prüfer über das Ziel hinausschießt oder unangemessen hart vorgeht, dann sollte er gemeinsam mit seinem Steuerberater den Vorgesetzten des Betriebsprüfers einschalten, rät der Experte. Den Vorgesetzten sollte man mit dem Eindruck konfrontieren und gegebenenfalls auch den Finanzamtsvorsteher einschalten. "Wer nichts zu verbergen hat, kann und sollte offen einen solchen Konflikt eingehen und auch durchstehen. Nur hierdurch wird eine ordnungsgemäße Prüfung sichergestellt."
Einen Ombudsmann installieren
Selten war der Frust bei Betriebsprüfungen so hoch, wie zurzeit. Immer öfter drohen die Prüfer bei Unstimmigkeiten gleich damit, die Steuerfahndung einzuschalten. Um das Klima zu entschärfen, schlägt der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes und des Steuerberater-Verbandes Köln, Harald Elster, vor, bundesweit einen unabhängigen Dritten als Ombudsmann zu installieren. Bei diversen Steuerberaterkammern gibt es einen solchen Ombudsmann bereits.
Dieser hat die Möglichkeit, bei Konflikten zwischen Verwaltung und Steuerberatern und damit auch Mandanten eingeschaltet zu werden und auf eine Deeskalierung einzuwirken. Elster: "Im Wesentlichen sollte der Ombudsmann das Klima zwischen den Beteiligten optimieren und zu einer sachgerechten und zielgerichteten Arbeit beitragen. Der Ombudsmann ist nicht aufgerufen, fachliche Unterstützung zu gewähren."
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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