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HWK Koblenz | April 2025
Grundlagenseminar: kleine Bauvorlagenberechtigung
Am 19. Mai startet ein neuer Lehrgang der HwK Koblenz für Handwerksmeister, die kleinere Bauanträge eigenständig einreichen möchten.
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Vorlesen:
Juli 2017
Händler dürfen zukünftig keinen Aufpreis mehr von ihren Kunden verlangen, wenn diese online oder offline mit gängigen Karten oder per Überweisung und Lastschrift bezahlen.
Überweisungen, Lastschriften und Zahlungen mit EC- oder Kreditkarten werden verbraucherfreundlicher: Die Gebühren fallen ab 2018 weg. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesetz gebilligt.
Zusätzlich sind weitere verbraucherschützende Maßnahmen vorgesehen. So wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen herabgesetzt. Wurde beispielsweise die Kreditkarte entwendet, können Kunden derzeit noch mit 150 Euro an den Schäden beteiligt werden. Dieser Betrag wird jetzt auf 50 Euro reduziert. Bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit verbessern sich die Rechte der Verbraucher. Fehlüberweisungen von Kunden können einfacher zurückgeholt werden.
Darüber hinaus unterstellt das Gesetz Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bislang bewegten sich diese beiden Dienste aufsichtsrechtlich in einem Graubereich.
Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Der Wegfall der gesonderten Gebühren bei Kartenzahlungen soll am 13. Januar 2018 in Kraft treten, ebenso ein Großteil der weiteren Vorschriften.
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