Eine eigene Wohnung - für Auszubildende ist das finanziell oft schwer zu stemmen. Deshalb unterstützt sie die Arbeitsagentur unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss.

Eine eigene Wohnung - für Auszubildende ist das finanziell oft schwer zu stemmen. Deshalb unterstützt sie die Arbeitsagentur unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss. (Foto: © Vadim Georgiev/123RF.com)

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Ausbildungsbeihilfe: Kein Zuschuss bei WG mit Eltern

Betriebsführung

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein Zuschuss für Auszubildende, die nicht zuhause wohnen können. Die Förderung der Arbeitsagentur gibt es nicht, wenn man mit den Eltern eine WG bildet, stellt ein Gericht klar.

Wer während der Ausbildung nicht mehr bei den Eltern lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Miete, Lebensmittel und Fahrtkosten von der Bundesagentur für Arbeit erhalten - die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Die finanzielle Unterstützung für Azubis gibt es zum Beispiel dann, wenn die Ausbildungsstätte zu weit entfernt vom Elternhaus ist, um zuhause wohnen zu bleiben, oder wenn man über 18 und verheiratet ist. Auch die Höhe des Einkommens der Eltern spielt eine Rolle, ob der Antrag genehmigt wird.

Der Zuschuss kann auch verwehrt werden. Zum Beispiel im Fall eines Auszubildenden, der gemeinsam mit seiner Mutter in einer Drei-Zimmer-Mietwohnung in Bornheim bei Bonn wohnte. Er schloss einen Untermietvertrag mit seiner Mutter und zahlte ihr monatlich 384,50 Euro für das möblierte Schlafzimmer. Für Küche, Bad, WC, Keller und Stellplatz sowie Spülmaschine, Waschmaschine und andere Haushaltsgeräte wurde eine Mitbenutzung vereinbart.

Vorausgesetzt wird ein eigener Haushalt, räumlich abgetrennt von der elterlichen Wohnung 

Seinen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe für die Zeit ab Aufnahme seiner Ausbildung lehnte die Agentur für Arbeit Düsseldorf allerdings ab. Ebenso das Sozialgericht Köln die daraufhin folgende Klage. Die gegen das Urteil eingelegte Berufung hat das Landessozialgericht NRW nun zurückgewiesen. 

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Der Kläger sei nicht förderungsberechtigt, weil er nicht außerhalb des Haushalts seiner Mutter - eine Bürgergeld-Empfängerin - gewohnt habe, so die Richter. Wohnen außerhalb des elterlichen Haushalts bedeute, dass der Auszubildende in einer eigenen, von der elterlichen Wohnung räumlich abgegrenzten Wohnung lebe und darin einen eigenen Haushalt führe. Wenn man mit den Eltern in einer Wohngemeinschaft lebt, seien die Voraussetzungen für die Beihilfe nicht erfüllt (Urteil vom 22.07.2024 – L 20 AL 196/22). 

Die Höhe des Zuschusses hängt ab vom

  • eigenen Einkommen,
  • dem Einkommen der Eltern und
  • dem Einkommen des Partners (falls man verheiratet ist).

Die Bundesagentur für Arbeit benötigt daher für den Antrag auf die BAB einige Unterlagen. Die BA hat ein Merkblatt mit einigen Beispielen zusammengestellt und bietet einen BAB-Rechner

Weitere Unterstützung: Das Kindergeld

Eltern von Kindern, die unter 25 sind und in der Berufsausbildung, haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Zuschüsse der Länder für den BlockunterrichtFür die Teilnahme am Blockunterricht der Berufsschule sind Auszubildende aus Splitterberufen oft auf eine auswärtige Unterbringung angewiesen. Sie können in einem Internat oder einem Haus des Jugendwohnens unterkommen. Einige Länder zahlen einen Zuschuss zur Unterbringung und Verpflegung. Mehr dazu lesen Sie hier

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Text: / handwerksblatt.de

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