Foto: © HBZ Münster
HWK Münster | April 2025
Silberne Meisterbriefe für HWK-Prüfer
Im Rahmen der Meisterabschlussprüfung im Fleischerhandwerk erhielten drei Mitglieder des Meisterprüfungsausschusses ihre Silbernen Meisterbriefe.
Das Bundesarbeitsministerium hat die vorläufigen Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge für das kommende Jahr vorgelegt. Demnach müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit hohem Gehalt mehr zahlen. (Foto: © Marc Dietrich/123RF.com)
Vorlesen:
November 2016
Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit hohem Gehalt müssen 2017 mehr an die Sozialversicherung zahlen. Der Bundesrat hat jetzt ebenfalls der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 zugestimmt.
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden 2017 erneut steigen. Das zeigen die Sozialversicherungs-Rechengrößen für das kommende Jahr, denen zum Schluss jetzt auch der Bundesrat zugestimmt hat. Sie werden jedes Jahr turnusmäßig angepasst, je nachdem wie die Einkommen sich im Vorjahr entwickelte haben.
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von bislang 56.250 Euro auf 57.600 Euro im Jahr. Arbeitnehmer, die in die private Krankenkasse wechseln wollen, müssen zukünftig mindestens diesen Betrag verdienen.
Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2017 im Überblick:
Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie noch der Bundesrat zustimmen.
Kommentar schreiben