Baugewerbe: Lohn-Plus und Corona-Prämie für die Beschäftigten
Mehr Geld für die Beschäftigten im Baugewerbe: Mehr Lohn, ein Zuschlag für Wegezeiten und eine steuerfreie Corona-Prämie über 500 Euro. Auch die Azubis sollen nicht leer ausgehen.
Mit einem Schlichterspruch sind die Tarifverhandlungen für die rund 850.000 Beschäftigten des Bauhauptgewerbes zu Ende gegangen. Der Schlichterspruch sieht für die Beschäftigten insgesamt ein Lohn-Plus von 2,6 Prozent im Westen und 2,7 Prozent im Tarifgebiet Ost vor.
Darin enthalten ist auch eine Vergütung für die Fahrzeiten zur Baustelle – eine Kernforderung der Gewerkschaft und einer der Hauptstreitpunkte der aktuellen Tarifverhandlungen. Außerdem soll es 2020 eine steuerfreie Corona-Prämie geben.
2021: Neues Tarifpaket für die Bauwirtschaft Die Arbeitgeber der Bauwirtschaft und die IG Bau haben sich im Oktober 2021 nach langen Gesprächen auf ein neues Tarifpaket geeinigt.
Corona-Prämie
Die Tarifpartner haben sich darauf verständigt, dass die Beschäftigten in diesem Jahr eine "Corona-Prämie" über 500 Euro als Einmalzahlung erhalten.
Die Auszubildenden bekommen 250 Euro. Die "Corona-Prämie" ist steuer- und sozialabgabenfrei, sodass sie vollständig bei den Beschäftigten ankommt.
Corona-Bonus und Zuschlag für WegezeitenWichtig: Der Corona-Bonus sowie der Zuschlag für Wegezeiten und -strecken muss nur gezahlt werden, wenn der Arbeitgeber in der Innung und der Beschäftigte in der Gewerkschaft ist. Ansonsten ist das eine freiwillige Leistung.
Lohnerhöhung
Zum 1. Januar 2021 steigen die Gehälter Beschäftigten um 2,1 Prozent im Tarifgebiet West und 2,2 Prozent im Tarifgebiet Ost.
Zuschlag für Wegezeiten und -strecken
Zusätzlich erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Oktober 2020 einen Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent des Tariflohns zur pauschalen Entschädigung von Wegezeiten und -strecken.
Die IG-Bau hatte gefordert, dass die Beschäftigten eine höhere Wegezeitenvergütung konkret nach Entfernung und Fahrtdauer erhalten. Das hatten die Arbeitgeberverbände unter anderem als zu bürokratisch abgelehnt.
Auch dies gilt nur für Arbeitgeber, die in einer Innung sind und Arbeitnehmer, die in der Gewerkschaft sind.
Bis spätestens Juni 2021 soll zudem unter Leitung des Schlichters eine verbindliche Lösung für eine dauerhafte Wegezeit-Entschädigung gefunden werden.
Auszubildende
Die monatliche Vergütung der Auszubildenden wird nach Lehrjahren ab den 1. Januar 2021 gestaffelt angehoben. Die IG BAU hatte diese Erhöhung gefordert, um die Ausbildung auf dem Bau attraktiver zu machen.
Azubis sollen im ersten Ausbildungsjahr 40 Euro mehr pro Monat bekommen. Im zweiten Ausbildungsjahr sollen dies 30 Euro und im dritten Jahr dann 20 Euro monatlich zusätzlich sein.
Schon jetzt gehören die Bau-Azubis im Vergleich aller Branchen zu den 'Bestverdienern' unter den Auszubildenden. Azubis hätten künftig am Ende ihrer dreijährigen Ausbildung 1.080 Euro mehr in der Tasche, so die IG Bau. Dazu kommt der einmalige Corona-Bonus in Höhe von 250 Euro.
Für die Zukunft sind Gipfelgespräche geplant
Die beiden Arbeitgeberverbände im Bauhauptgewerbe, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, haben dem Schlichterspruch am 17.September zugestimmt. Nachdem auch die IG BAU ihre Zustimmung signalisiert hat, kann der Schlichterspruch in Kraft treten.
"Damit haben die Tarifvertragsparteien ihrer Verantwortung angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Branche in der Corona-Pandemie Rechnung getragen. Die Tarifverhandlungen waren schwierig und haben sich lange hingezogen. Am Ende hat es sich aber gelohnt. Wir haben einen guten Kompromiss für viele Fragen gefunden. Unser Schlichter, Prof. Dr. Rainer Schlegel, der Präsident des Bundessozialgerichts, hat einen wichtigen Anteil daran gehabt. Dafür möchten wir uns noch einmal ausdrücklich bedanken", erklärten Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) und Jutta Beeke, Vizepräsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB).
Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 14 Monate ab dem 1. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2021.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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