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Auch 2025: Künstlersozialabgabe stabil bei 5,0 Prozent

Betriebsführung

Die Künstlersozialabgabe bleibt auch 2025 bei 5,0 Prozent. Die Abgabe für die Künstlersozialversicherung zahlen Unternehmen, die regelmäßig Designer, Autoren oder Pressefotografen beauftragen.

Auch im kommenden Jahr beträgt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 Prozent. Das meldet das Bundesarbeitsministerium. "Diese Stabilität gibt den Unternehmen in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit", sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Seit 2023 zahlen betroffene Unternehmen 5,0 Prozent Künstlersozialabgabe, davor waren es fünf Jahre lang 4,2 Prozent.

Was ist die Künstlersozialversicherung?

Über die Künstlersozialversicherung werden rund 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge.

Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird einmal im Jahr für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

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Wer zahlt die Abgabe?

Die Umlage müssen alle Unternehmen zahlen, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen von freischaffenden Künstlern und Publizisten verwerten. Dazu zählen beispielsweise Webdesigner, Übersetzer, Autoren, Designer und ähnliche Berufsgruppen

Die Abgrenzung ist nicht leicht: Werbe- und Pressefotografen gelten als Künstler, Portraitfotografen nicht, Stylisten und Visagisten sind Künstler, aber Friseure nicht, ein Webdesigner ist Künstler, ein Programmierer nicht. 

Ob ein Unternehmen abgabepflichtig ist, kann es bei der Künstlersozialkasse klären lassen.

 

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Text: / handwerksblatt.de

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