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HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
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Bei mehr als jedem zehnten Ermittlungsfall fand der Zoll Hinweise auf gefälschte Rechnungen, mit denen der Einsatz von Schwarzarbeitern verschleiert wurde. (Foto: © bartsup/123RF.com)
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Offensiv gegen Schwarzarbeit - Themen-Specials
Januar 2020
Auf dem Bau wird mit Schwarzarbeit und falschen Rechnungen systematisch betrogen. Die Generalzolldirektion Bonn hat erstmals Zahlen dazu veröffentlicht.
Mit gefälschten Rechnungen wird Schwarzarbeit in der Baubranche systematisch und im großen Stil verschleiert. Auf Anfrage des NDR Politikmagazins "Panorama 3" gab die Generalzolldirektion Bonn erstmals Zahlen zu dieser systematischen Verschleierung heraus: Bei mehr als jedem zehnten Ermittlungsfall fand der Zoll Hinweise auf gefälschte Rechnungen, mit denen der Einsatz von Schwarzarbeitern verschleiert wurde.
Hier lesen Sie, wie der Zoll Schwarzarbeit bekämpft.
Von insgesamt rund 18.000 Ermittlungsverfahren im Baugewerbe betraf dies im vergangenen Jahr mehr als 1800 Fälle. In der Baubranche werden nach Schätzungen von Prof. Friedrich Schneider von der Universität Linz jährlich bis zu 120 Milliarden Euro "schwarz" erwirtschaftet. Um große Geldsummen zu verschleiern, haben die Firmen ein ausgeklügeltes System entwickelt: Scheinrechnungen, in der Branche "Abdeckrechnungen" genannt. Damit werden die "schwarz" entstandenen Kosten abgedeckt.
Für diese Rechnungen gibt es einen illegalen Markt, sogenannte "Servicegesellschaften" bieten sie an. In der Regel läuft das wie folgt: Die Bauunternehmer bestellen bei einer solchen Servicegesellschaft eine Scheinrechnung. Sie überweisen dann die geforderte Rechnungssumme, ohne eine Leistung dafür erbracht zu haben. Später erhalten sie den Betrag abzüglich einer Provision von fünf bis zehn Prozent in bar zurück. Mit dem rückgezahlten Geld bezahlen Bauunternehmer dann tatsächlich ihre Schwarzarbeiter. Und mit der gefälschten Rechnung können sie bei Zollkontrollen behaupten, die Arbeit hätten nicht die eigenen Angestellten gemacht, sondern ein Subunternehmer.
Das Landgericht Hamburg hat im vergangenen Jahr einen Bauunternehmer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, der auf diesem Weg Finanzämter und Sozialkassen um mehr als 3 Millionen Euro betrogen hatte. Seine Firma war unter anderem am Bau der Hamburger Umweltbehörde beteiligt.
Der ermittelnde Oberstaatsanwalt Carsten Boddin bezeichnet im Interview mit "Panorama 3" diese Verflechtung von illegal agierenden Bauunternehmern und den Servicegesellschaften als Teil der organisierten Kriminalität. "Dieses System von Servicefirmen, die genutzt werden, um Abdeckrechnungen zu schreiben, besteht ja nicht nur für diesen Fall", so Boddin, "sondern es wird nach unseren Erkenntnissen in der gesamten Branche genutzt."
Online finden Sie den Beitrag unter NDR.de/panorama3
Zahlt der Kunde die Handwerker-Rechnung mit Bargeld und bekommt eine Quittung ohne Umsatzsteuer, sehen Richter das als Indiz für Schwarzarbeit.
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