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HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
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(Foto: © Handwerkskammer Koblenz)
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Die Antragsfrist zur Wiederaufbauhilfe für flutgeschädigte Unternehmen im Ahrtal endet am 31. Dezember 2024. Die Handwerkskammer und IHK Koblenz fordern eine Verlängerung, um den Betrieben mehr Zeit zu geben.
Für flutgeschädigte Unternehmen im Ahrtal endet die Frist zur Beantragung der Wiederaufbauhilfe bei der ISB am 31. Dezember 2024. Der Grund dafür sind europarechtliche Vorgaben. Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz sowie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz fordern eine Verlängerung der Antragsfrist. Für private Haushalte wurde diese bereits bis Mitte 2026 verlängert.
Die Wirtschaftskammern tauschen sich hierzu mit der Landesregierung aus, die ihrerseits mit der EU-Kommission verhandele, um die Antragsfrist bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern. IHK und HwK wollen sich parallel dazu gemeinsam an die hiesigen EU-Abgeordneten wenden.
"Rund 500 Handwerksbetriebe sind flutgeschädigt und mussten nach der Katastrophe im Juli 2021 einen Spagat aus Wiederaufbau des eigenen Betriebes, eigenem Wohnhaus und Auftragsbewältigung zahlreicher flutbetroffener Kunden hinbekommen. In der Folge haben diese Handwerker an der Belastungsgrenze gearbeitet und die Priorität bei den Kundenanfragen gesetzt, was ja ganz im Sinne eines zügigen Wiederaufbaus des Ahrtals lag. Doch damit wurde auch die Antragstellung von Fluthilfen zurückgestellt", berichtet der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Koblenz, Ralf Hellrich.
"Eine Verlängerung der Antragsfrist würde den Unternehmen den dringend benötigten Raum geben, um die umfangreichen Antragsverfahren ordnungsgemäß abzuwickeln und die finanziellen Hilfen zu erhalten", so Hellrich weiter.
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Viele Betriebe hätten zum Teil auch drei Jahre nach der Hochwasserkatastrophe noch keine Einigung mit ihren Versicherungen erzielt und seien daher noch gar nicht in der Lage, einen Antrag zu stellen. Auch die Suche nach Sachverständigen dauere teilweise noch an. Oder diese seien noch bei der Erstellung der Gutachten. Bauanträge müssen noch gestellt oder bewilligt werden. Dies alles dauere länger als erwartet, so die Handwerkskammer Koblenz.
"Bereits über 500 Millionen Euro wurden bisher an flutgeschädigte Unternehmen bewilligt. Dennoch stehen viele Betriebe vor administrativen und logistischen Herausforderungen, die eine fristgerechte Antragstellung erschweren", ergänzt Stephanie Binge, Leiterin der Abteilung Beratung und Wirtschaftsförderung der HwK Koblenz. "Die Unternehmen benötigen mehr Zeit, um die umfangreichen Dokumentationen und Nachweise zu erbringen."
"Es ist ein zentrales Anliegen unsererseits, dass die Antragsfrist der ISB-Aufbauhilfe verlängert wird, damit die Unternehmen Planungssicherheit und in der Folge die dringend notwenige Unterstützung erhalten", betonen beide Hauptgeschäftsführer von IHK und HwK Koblenz, Arne Rösel und Ralf Hellrich.
Daniela Becker-Keip
Mail: Daniela.Becker-Keip@hwk-koblenz.de
Tel. 0261/ 398-257
Susanne Baltes,
Mail: baltes@koblenz.ihk.de
Tel.: 0261/ 106-281
Quelle: Handwerkskammer Koblenz
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