Foto: © Alexander Sell/MWVLW RLP
HWK Koblenz | Dezember 2024
Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zeichnete jahrgangsbeste Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen aus.
Nach der Flutkatastrophe vom 14/15. Juli 2021: Im Ahrtal wird es noch Jahre für den Wiederaufbau brauchen. (Foto: © Handwerkskammer Koblenz)
Vorlesen:
Hochwasserkatastrophe in Deutschland - Themen-Specials
November 2022
Die Antragsfrist für Hilfen aus dem Wiederaufbaufonds für die Hochwasseropfer wird um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Das soll Unternehmer, Winzer und Landwirte entlasten, die noch keinen Antrag auf Aufbauhilfe stellen konnten.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die bisher den Wiederaufbau nach dem "Sturmtief Bernd" und der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 noch nicht angehen konnten, weil Gutachten fehlten oder Bauarbeiten noch nicht eingeleitet werden konnten, können aufatmen: Die Antragsfrist für Hilfen aus dem Wiederaufbaufonds wurde durch das Bundesfinanzministerium um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Bislang mussten alle kommunalen und privaten Anträge bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden.
Die Landesregierungen der betroffenen Länder hatten sich schon länger bei Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für die Verlängerung eingesetzt. Nach langen Diskussionen wurde dann am 29. November die Entscheidung für die Fristverlängerung bekannt gegeben.
"Damit setzen wir einen weiteren Grundstein dafür, dass die mit der Aufbauhilfe 2021 bereitgestellten Mittel an die Menschen, Betriebe und Kommunen ausgezahlt werden können", erklärte Lindner. Die vier betroffenen Länder seien nun aufgefordert für die Umsetzung, ihre Antragsverfahren entsprechend anzupassen und die Verwaltungskapazitäten zu erhöhen, so dass die gemeinsam beschlossenen Finanzhilfen zeitnah bei den Betroffenen ankommen können, so der Bundesfinanzminister.
Beratungsangebot zur AufbauhilfeDie nächsten kostenlosen Beratungstage für Handwerker zur Aufbauhilfe finden am 30. November 2022 und am 18. Januar 2023 in der Ahr-Akademie der HwK Koblenz in Bad Neuenahr-Ahrweiler statt. Das Angebot zur Beratung richtet sich speziell an betroffene Unternehmen im Ahrtal, die bisher keinen Antrag auf Aufbauhilfe gestellt haben, dies jedoch planen. Infos und Anmeldemöglichkeiten bei der HwK-Betriebsberatung, beratung@hwk-koblenz.de, Tel. 0261/ 398-251.
Hier geht es direkt zum Antragsformular bei der ISB für die "Aufbauhilfe RLP 2021 für Unternehmen und freie Berufe"
Ausführliche Informationen zur Wiederaufbauhilfe bietet die Internetseite des Landes NRW unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe.
"Das ist eine sehr gute Nachricht für die flutbetroffenen Bürger und Bürgerinnen, Kommunen und Unternehmen in Rheinland-Pfalz! Unsere Argumente wurden in Berlin gehört. Trotz aller bereits erreichten Wiederaufbauschritte benötigen wir diese zusätzliche Zeit, da die Zerstörungen sowohl hinsichtlich der Schadensintensität als auch der Großflächigkeit immens sind", sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Ihr Land ist mit dem Ahrtal am stärksten von der Hochwasserkatastrophe betroffen.
Durch Beschaffung von Ersatzgrundstücken, fehlende Gutachterinnen und Gutachter, fehlende Baumaterialien sowie Handwerkerinnen und Handwerker kommt es im Ahrtal immer wieder zu Verzögerungen, die nicht von den Flutbetroffenen zu vertreten seien.
"Handwerk baut auf" Auf der Plattform handwerk-baut-auf.de findet man Handwerkerinnen und Handwerker, Sachverständige und kollegiale Hilfe. Die Plattform wurde von der Handwerkskammer Koblenz ins Leben gerufen.
Auch die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt begrüßte die Entscheidung aus Berlin: "Aus vielen Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmern, Winzerinnen und Winzern oder Landwirtinnen und Landwirten ist mir bewusst, wie komplex der Weg in die Zukunft ist. Denn es geht den Menschen im Ahrtal nicht um einen reinen Wiederaufbau. Es geht auch um zukunftsfähige und nachhaltige Konzepte für eine ganze Region. Zeitdruck ist dabei kontraproduktiv." Beispielsweise könne ein geplantes und entwickeltes Tourismuskonzept nun "ohne den Druck der Antragsfrist, die die Menschen als ,erdrückend‘ beschrieben haben, umgesetzt werden", so Schmitt weiter.
Das Wirtschaftsministerium werde weiterhin im engen Austausch mit den Partnern von Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern stehen, um Engpässe oder Problemlagen frühzeitig zu erkennen. "Der enge Dialog zwischen Betrieben, Kammern und Politik hat sich in den vergangenen Monaten bewährt – in der Beratung und auch als Rückmeldesystem für die ideale Anpassung unserer Verfahren", sagte Schmitt.
Es ist jetzt noch eine Änderung der Aufbauhilfeverordnung zur "Aufbauhilfe 2021" erforderlich, der der Bundesrat zustimmen muss
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