Nun sind alle zufrieden mit der neuen DIN VDE 0100-420. Bau- und Elektrohandwerk haben sich geeinigt. (Foto: © Dmitry Kalinovski/123RF.com)

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Brandschutzschalter-Streit ist endlich beendet

Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen, auch Brandschutzschalter genannt, sind in der neu gefassten DIN-Norm VDE 0100-420 nicht mehr verpflichtend vorgesehen. Damit ist ein langer Streit beigelegt.

Die überarbeitete DIN VDE 0100-420 empfiehlt seit Oktober 2019 den Einbau von Brandschutzschaltern, sogenannten Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD) nur noch, anstatt sie zwingend vorzuschreiben. Der zuerst vorgelegte Entwurf hatte noch eine Einbaupflicht vorgesehen und für heftige Diskussionen gesorgt. Nun fordert die Norm stattdessen die Durchführung einer Risiko- und Sicherheitsbewertung.

Die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) hat nach Protesten aus Bauwirtschaft und Handwerk deren Anregungen aufgenommen und die Norm geändert. Damit geht eine lange und heftig geführte Auseinandersetzung zu Ende.

Der Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF), der Deutsche Holzfertigbau-Verband e.V. (DHV), der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) haben eine gemeinsame Praxishilfe erarbeitet, die Planer, Elektriker und Bauherren bei der Umsetzung der neuen Norm unterstützen soll.

Anerkannte Regel der Technik

Hier können Sie die kostenlose Praxishilfe herunterladen

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Die neue Regel haben BDF, DHV, ZDB und ZVEH als anerkannte Regel der Technik akzeptiert.

Konkret wird in Abschnitt 421.7 der DIN VDE 0100-420 der Einsatz von AFDD nicht mehr pauschal für bestimmte Räume und/oder Anwendungssituationen gefordert. Stattdessen ist für bestimmte Räume und Orte in der Planungsphase eine Risiko- und Sicherheitsbewertung durchzuführen. Dies betrifft Räume mit Schlafgelegenheiten, mit besonderem Brandrisiko (z. B. feuergefährdete Betriebsstätten), Räume/Orte aus Bauteilen mit brennbaren Baustoffen (wenn diese einen geringeren Feuerwiderstand als feuerhemmend aufweisen) sowie Räume/Orte mit unersetzbaren Gütern (Kulturgüter, Bücher, Kunst etc.). Bestehen demnach besondere Risiken, so werden Maßnahmen empfohlen, die vor den Auswirkungen von Fehlerlichtbögen schützen.

Die von BDF, DHV, ZDB und ZVEH erstellte Praxishilfe kann für Holztafel-, Holzahmen-, Holzmassivbau- und Holzskelettbauausführungen genutzt werden. Sie setzt die Anforderungen der DIN-VDE-Bestimmung um, benennt Mindestanforderungen und bietet ein exemplarisches Bewertungsraster, das Bauherren, Fachplaner, Baubetriebe und Elektrohandwerksbetriebe nutzen können.

Nach dieser Praxishilfe kommen die beispielhaften Bewertungen unter bestimmten Voraussetzungen zu dem Ergebnis, dass auf zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen verzichtet werden kann. Eine objektspezifische Einzelfallbewertung muss selbstverständlich weiterhin erfolgen.

Besondere Arbeitshilfe für öffentliche Gebäude

Des Weiteren gibt es für öffentliche Gebäude eine Arbeitshilfe des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV). Ergänzend zur AMEV-Empfehlung "EltAnlagen 2015" hat der AMEV eine Empfehlung Nr. 133 – Fehlerlichtbogen- Schutzeinrichtung (AFDDs), Ausgabe 2017 veröffentlicht.

Die Hilfestellungen sind bei den Verbänden Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF), Deutsche Holzfertigbau-Verband e.V. (DHV), Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) zu beziehen oder kostenlos herunterzuladen.

Weitere Informationen zu den Anforderungen der VDE 0100-420:2019-10 für Elektroplaner, Elektroinstallateure und Errichter werden aktuell unter anderem von DKE und ZVEH erarbeitet und sollen kurzfristig veröffentlicht werden.

Im Vorfeld der geänderten DIN gab es heftige Diskussionen. Die Elektroverbände wollten einen neuen Brandschutzschalter etablieren, Baubehörden und Bauverbände lehnten ihn ab. → Lesen Sie hier mehr zu den Hintergründen!

Text: / handwerksblatt.de

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