Um den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu beschleunigen, gilt seit 2024 die Gigabit-Infrastrukturverordnung.

Um den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu beschleunigen, gilt seit 2024 die Gigabit-Infrastrukturverordnung. (Foto: © Gina Sanders/123RF.com)

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Gigabit-Infrastrukturverordnung: "Umsetzung birgt erhebliche Risiken"

Handwerkspolitik

Der ZVEH sieht in der Konkretisierung technischer Dokumente für den Glasfasernetzausbau große Risiken für den Markt. Besser sei es, bestehende Normen konsequent anzuwenden und so zusätzliche Bürokratie zu vermeiden.

Seit Mai des vergangenes Jahres ist die Gigabit-Infrastrukturverordnung der Europäischen Kommission in Kraft. Sie soll für einheitliche Bedingungen beim Ausbau sorgen und die Kosten senken. Bis Mitte November dieses Jahres haben die Mitgliedstaaten Zeit, Normen oder technische Vorgaben für den Netzausbau zu erlassen.

Nun könnte eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) den Auftrag erhalten, konkretisierende technische Dokumente zu entwickeln und zu veröffentlichen. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) getragene Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) sehen darin "erhebliche Risiken für den Markt".

Zusätzliche Bürokratie vermeiden

PositionspapierHier finden Sie ein Positionspapier des VDE zum Thema.Durch den wachsenden Bedarf an Bandbreite und Geschwindigkeit sei der Ausbau von Glasfasernetzen ein zentrales Element der digitalen Infrastruktur. "Die bereits bestehenden Normen bieten eine solide Grundlage für den Aufbau nachhaltiger Glasfasernetze: Sie reduzieren Kosten und vermeiden Fehlinvestitionen. Für die Umsetzung setzen wir auf die qualifizierten Fachkräfte, insbesondere des Handwerks", sagt Thomas Sentko, Normungsmanager der DKE.

"Wir müssen diese Normen nur konsequent nutzen und keine zusätzlichen und unnötigen bürokratischen Hürden schaffen", fordert er. Genau das sei die Voraussetzung für den schnellen und effizienten Ausbau des Glasfasernetzes. Die in Artikel 10 der Gigabit-Infrastrukturverordnung geforderten Normen und technischen Spezifikationen habe die DKE bereits gemeinsam mit dem ZVEH und weiteren Marktteilnehmern entwickelt. Die entsprechenden Dokumente seien in den vergangenen Jahren in Deutschland publiziert und sowohl auf europäische als auch  auf globaler Ebene vorangetrieben worden.

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Eingriff in das etablierte System

Deutschland habe einen ausreichenden Katalog an Normen und Standards. Die Veröffentlichung zusätzlicher konkretisierender technischer Dokumente würde einen Eingriff in das etablierte System der Qualitätsinfrastruktur bedeuten. Dies würde in Deutschland zu Verwirrung am Markt führen und sich schädlich auf das Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus auswirken. Zudem entstünde zusätzliche Bürokratie. ZVEH und VDE empfehlen daher die Unterstützung des Systems der Qualitätsinfrastruktur, das in Deutschland seit Jahren angewandt werde.

Die Qualitätsinfrastruktur basiere auf multilateralen Verträgen Welthandelsorganisation, der EU und der Bundesregierung mit den Normungsorganisationen. "Unsere elektrohandwerklichen Betriebe arbeiten erfolgreich mit den zur Verfügung stehenden Normen und Standards und treiben so den Glasfaserausbau voran. Zusätzliche bürokratische Vorgaben führen nicht nur zu Verwirrung, sie könnten auch das Tempo beim Ausbau der Breitband-Infrastruktur drosseln“, warnt Paul Seifert, ZVEH-Referatsleiter Technik und Digitalisierung.

Quelle: ZVEH

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Text: / handwerksblatt.de

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