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HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
Der Lehrling des Monats der Handwerkskammer Trier heißt Jonas Bastgen. Er ist der einzige Büchsenmacherlehrling in der Region Trier.
Zahlungen müssen unbar geleistet werden; Barzahlungen sind nicht begünstigt. (Foto: © Robert Kneschke/123RF.com)
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Handwerker-Rechnung steuerlich absetzen: Das dies möglich ist, wissen inzwischen viele Bundesbürger. Doch was sich genau gelten machen lässt und an welche Formalien Sie sich halten müssen.
Die Arbeitskosten für fast alle Renovierungsarbeiten an Haus und Hof können Privatkunden von der Steuer absetzen. Pro Haushalt können sie bis zu 1.200 Euro im Jahr von ihrer Steuerschuld abziehen. Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Und die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden.
Art der begünstigten Tätigkeit | Höchstbetrag | Steuerabzug | Steuerermäßigung |
Handwerkerleistungen | 6.000 Euro | 20 Prozent | 1.200 Euro |
Haushaltshilfe/Mini-Job | 2.550 Euro | 20 Prozent | 510 Euro |
Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20.000 Euro | 20 Prozent | 4.000 Euro |
Die Arbeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen müssen in einem innerhalb der EU und Island, Liechtenstein und Norwegen liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Kunden können ihre Handwerkerrechnung auch bei Neu- und Umbauten der Einkommensteuererklärung beilegen. Zu den handwerklichen Tätigkeiten zählen unter anderem
Auch Bewohner von Eigentumswohnungen können Handwerkerleistungen beim entsprechenden Ausweis in der WEG-Abrechnung in Abzug bringen. Bei der WEG-Abrechnung, auch Eigentümerabrechnung genannt, werden alle in einer Wohnungseigentümergemeinschaft anfallenden und auf die einzelnen Eigentümer zu verteilenden Kosten abgerechnet. Mieter können Handwerkerleistungen ebenfalls geltend machen, wenn sie in der Nebenkostenabrechnung entsprechend ausgewiesen sind.
Zahlungen müssen unbar geleistet werden; Barzahlungen sind nicht begünstigt. Zur Vermeidung von Nachfragen sollte auch eine Kopie des Überweisungsträgers der Steuererklärung beigefügt werden.
Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Das heißt, Maßnahmen, die öffentlich durch zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse gefördert werden, können nicht zusätzlich als Handwerkerleistungen abgesetzt werden.
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